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18.09.10 / »Undemokratisch« / Verfassungsrechtler klagt gegen EU-Wahl

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-10 vom 18. September 2010

»Undemokratisch«
Verfassungsrechtler klagt gegen EU-Wahl

Die Stimmen von insgesamt 2,8 Millionen Deutschen seien bei der letzten EU-Parlamentswahl einfach unter den Tisch gefallen. Es gebe EU-Länder, die hätten nicht mal so viel Einwohner, hätten aber mehrere Abgeordnete nach Brüssel entsandt, während die Stimmen jener Deutschen, die auf Parteien fielen, die die deutsche Fünf-Prozenthürde nicht übersprungen hätten, einfach unberücksichtigt blieben. Das könne nicht rechtens sein, so der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim.

Diese „Ungleichheit im Verhältnis zu anderen deutschen Wählern, Kandidaten und Parteien, deren Stimmen berücksichtigt wurden“, aber auch zu „Wählern, Kandidaten und Parteien anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ wolle er nicht weiter hinnehmen. Und so reichte er unterstützt von 500 Bürgern, darunter 30 Verfassungsjuristen, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Aus Sicht des Staatsrechtlers ist die Fünf-Prozenthürde bei der EU-Wahl, bei der keine Regierung, sondern nur Vertreter gewählt werden, sinnlos. Ziel der Hürde ist es schließlich, eine Zersplitterung im Parlament zu vermeiden, doch wo es keine Regierung gibt, zähle dieses Argument nicht.

Und da er schon dabei ist, Missstände bei der Wahl zum EU-Parlament anzuprangern, griff er in seiner Beschwerde auch das Problem auf, das sich aus den starren Wahllisten ergibt. Durch diese Listen würden „regelmäßig bis zu zwei Drittel der 99 Abgeordneten, die Deutschland nach Brüssel schickt, schon vorher namentlich“ feststehen. Dies greife in den Grundsatz der Wahl durch das Volk, in das Demokratieprinzip und in die Gleichheit, Unmittelbarkeit und Freiheit der Wahl sowie in die Gleichheit der Wählbarkeit der Kandidaten ein.      Bel


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