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02.10.10 / Denkmal geschändet / Häufung antideutscher Delikte in der Woiwodschaft Oppeln

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-10 vom 02. Oktober 2010

Denkmal geschändet
Häufung antideutscher Delikte in der Woiwodschaft Oppeln

In der oberschlesischen Landgemeinde Groß Döbern ist in Rutenau (Chrosczütz) ein Denkmal für die Opfer des Ersten und des Zweiten Weltkrieges geschändet worden. Auf ihm stehen die Namen von insgesamt 427 Dorfbewohnern, die während der beiden Kriege in deutscher Uniform gefallen sind. Der 1935 eingeführte Ortsname „Rutenau“ ist auf dem Denkmal ebenso wenig zu finden wie das Eiserne Kreuz der deutschen Streitkräfte. Die Tat geschah in der Nacht, Zeugen haben sich bislang nicht gemeldet und die Täter sind noch nicht ermittelt geschweige denn gefasst. Es wird jedoch vermutet, dass der Frevel von einer kleinen Gruppe Jugendlicher begangen wurde, die auf dem Rückweg von einer örtlichen Feier waren. Gegen einen geschmacklosen Dummejungenstreich spricht das hohe Maß an krimineller Energie, das aus der Tat spricht. Das Umstürzen der im Boden verankerten Denkmaltafeln erforderte größeren Aufwand. So sind statt jugendlichen Übermuts eher handfeste politische Motive zu befürchten.

Die Tat scheint sich einzureihen in die Beschädigung von Ortsschildern, die neben dem polnischen auch den deutschen Ortsnamen angeben. Erst jüngst wurden in der ebenfalls zur Woiwodschaft Oppeln gehörenden Gemeinde Gumpertsdorf (Comprachtschütz) die zweisprachigen Ortsschilder mit schwarzer Farbe übersprüht. Diesmal wurden sogar Verdächtige gefasst. Auf eine Verfolgung der Schmierereien als Verstoß gegen die Artikel 256 und 257 des Strafgesetzbuches verzichtete die Staatsmacht. Artikel 256 besagt: „Wer ... zu Hass vor einem nationalen, ethnischen ... Hintergrund aufruft, unterliegt einer Geldbuße beziehungsweise einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.“ Und in Artikel 257 wird sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt, wer öffentlich eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft verunglimpft oder aus diesen Gründen die körperliche Unantastbarkeit eines anderen verletzt. Teilweise werden derartige antideutsche Delikte sogar in der Öffentlichkeit mit dem Hinweis verteidigt, dass es Ortsschilder in Polnisch und Deutsch in der Bundesrepublik ja auch nicht gäbe. Dabei wird dann einmal mehr der Unterschied zwischen Migranten mit Alteingesessenen ignoriert. M.R.


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