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11.12.10 / DPolG klagt gegen Berlin

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-10 vom 11. Dezember 2010

DPolG klagt gegen Berlin

Berliner Polizeibeamte sollen ab dem nächsten Jahr ein Namensschild an ihrer Uniform tragen. Nur Beamten in geschlossenen Einheiten profitieren von einer Sonderregel: Die bisherige vierstellige Rückenkennung auf den Einsatzanzügen wird um eine Zahl ergänzt. Personalratschef Karl-Heinz Droppmann kritisiert den Entschluss scharf: „Nummern hängt man an Schweine, aber nicht an Menschen.“ Polizeipräsident Dieter Glietsch drohte hingegen, eine Weigerung, das Namens- oder Nummernschild zu tragen, „kann ein Dienstvergehen darstellen und disziplinarisch geahndet werden“.

Dazu wird es aber vielleicht gar nicht kommen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund bereitet zwei Musterklagen vor. Landesvorsitzender Bodo Pfalzgraf erklärte, hierzu sollten stellvertretend eine Polizistin und ein Polizist klagen. Die Gewerkschaft der Polizei im DGB (GdP) prüft die Angelegenheit hingegen noch.     H.L.


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