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29.01.11 / Demonstrationsrecht gestärkt / Der »Trauermarsch« in Dresden war zulässig – Herbe Schlappe für Linksradikale

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-11 vom 29. Januar 2011

Demonstrationsrecht gestärkt
Der »Trauermarsch« in Dresden war zulässig – Herbe Schlappe für Linksradikale

Innerhalb weniger Tage haben deutsche Gerichte den Auswüchsen des „Kampfes gegen Rechts“ erneut Grenzen gesetzt. Am 4. Januar entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein vorbestrafter Rechtsextremist nach Verbüßung seiner Strafe nicht mit einem weitgefassten Publikationsverbot belegt werden darf. Das Oberlandesgericht München hatte dem im Jahr 2005 auch wegen Sprengstoff- und Waffenbesitzes zu einer mehrjährigen Haftstrafe Verurteilten im Jahre 2008 für weitere fünf Jahre „verboten, rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu verbreiten“. Dieses Verbot hat Karlsruhe nun angesichts der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit für zu weit gefasst und zu unbestimmt befunden und verworfen.

Während es hier um einen  schwer vorbestraften Rechtsextremisten geht, hat ein zweites Urteil der letzten Tage die Grundrechte politisch weit rechts stehender, aber offenbar unbescholtener Kräfte zum Gegenstand. Seit Jahren veranstaltet eine Gruppe von nationalen Organisationen um die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens einen Trauermarsch. Auch 2010 wurde diese Kundgebung ordungsgemäß angemeldet und genehmigt, doch linke und linksextreme Kräfte haben den Marsch durch eine ungenehmigte Blockade zgestoppt (die PAZ berichtete). Die Dresdner Polizei ließ diese Rechtsbrecher, die sich in Politik und Publizistik vieler Sympathien erfreuen, gewähren, anstatt sie beispielsweise wegzutragen und so das Demonstrationsrecht der „Trauermarschierer“ durchzusetzen.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden nun am 19. Januar der gegen den Freistaat Sachsen klagenden JLO Recht gegeben und den Blockierern, darunter mehrere Politikerinnen und Politiker der zweiten Reihe von SPD und Linkspartei, eine schallende Ohrfeige verpasst. „Es wird festgestellt, dass der Beklagte es rechtswidrig unterlassen hat, durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers am 13. Februar 2010 zu gewährleisten“, lautet der Kernsatz des Urteils.

Die schriftliche Begründung wird erst später veröffentlicht. Ob der Freistaat Sachsen Rechtsmittel einlegen wird, ist deswegen noch offen. Nur wenige Zeitungen haben über dieses Gerichtsurteil, das vielfältige Konsequenzen haben kann, überhaupt berichtet (siehe Kommentar Seite 8).     K.B.


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