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05.02.11 / Breite Kritik / Staatsanwaltschaft Groß Strehlitz gerügt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-11 vom 05. Februar 2011

Breite Kritik
Staatsanwaltschaft Groß Strehlitz gerügt

Auf breites Unverständnis ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Groß Strehlitz gestoßen, die NS-Schmierereien auf einem Wahlplakat eines Angehörigen der deutschen Volksgruppe nicht zu verfolgen. „Ermangelung eines kriminellen Tatbestandes“ lautete ihre offizielle Begründung. Dabei hatten der oder die Täter  vor der letzten Parlamentswahl  ein in Himmelwitz aufgestelltes Plakat des damaligen Vizemarschalls Oppelns, Józef Kotys, mit einem Hakenkreuz beschmiert und das Konterfei des Politikers mit einem Adolf-Hitler-Bärtchen versehen.

„Das ist schockierend“, kommentierte Kotys das Verhalten der staatlichen Stelle. „Mich wundert natürlich nicht, dass der Täter nicht gefunden werden kann. Das ist in der Tat sehr schwierig ... Was mich wundert, ist die Begründung, weshalb man nicht weiter ermittelt. Wie es scheint, darf man in diesem Land ungestraft nazistische oder sonstige ehrenrührige Embleme hinmalen. Solche Verhaltensweisen dürfen keinesfalls geduldet werden.“

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Groß Strehlitz und deren Begründung stößt auch bei der übergeordneten Stelle in der Woiwodschaftshauptstadt Oppeln auf Kritik. Deren Sprecherin, Lidia Sierradzka, gab bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Groß Strehlitz mittlerweile angewisen worden sei, den Fall nochmals zu untersuchen und die bisherige strafrechtliche Beurteilung des Vorgehens zu überprüfen.        PAZ


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