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05.03.11 / Zurück auf die Ausgangslinie? / Parteienstreit um Hartz-IV-Reform noch nicht beigelegt – Neue Verfassungsklage droht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-11 vom 05. März 2011

Zurück auf die Ausgangslinie?
Parteienstreit um Hartz-IV-Reform noch nicht beigelegt – Neue Verfassungsklage droht

Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für die Hartz-IV-Reform gegeben. Herausgekommen ist indes nur ein Kompromiss, auf den sich die Union, FDP und SPD nach monatelangen Verhandlungen geeinigt haben. Und schon gibt es Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit.

Der Reformplan sieht eine ab Jahresbeginn rückwirkende Erhöhung des Arbeitslosengeldes II um fünf auf 364 Euro im Monat vor. Vom kommenden Jahr an soll es drei Euro zusätzlich zu der dann anstehenden jährlichen Anpassung an die Entwicklung von Löhnen und Preisen geben. Außerdem soll es für Kinder aus armen Familien Zuschüsse für Vereinsmitgliedschaften und dergleichen geben. Zudem wurden weitere Branchenmindestlöhne und eine bessere Bezahlung von Zeitarbeitern beschlossen.

Mit der Reform setzt die Politik die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Transparenz bei der Leistungsberechnung um. Nun sieht es allerdings danach aus, als ob sich die Verfassungshüter bald wieder mit dem Thema beschäftigen müssten. Nicht nur die Partei „Die Linke“, die das Gesetz als „inakzeptabel“ ablehnt, und die Grünen, die aus den Verhandlungen ausgestiegen waren, kündigten bereits den Gang nach Karlsruhe an. In das gleiche Horn stößt Michael Sommer, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Er bezweifelt, dass die Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügten. Auch führende SPD-Politiker wie der Parteichef Sigmar Gabriel, die eben noch selbst für die Reform gestimmt haben, melden „erhebliche Zweifel“ daran an, dass die Neuberechnung der Regelsätze verfassungskonform sei. Den von der FDP erhobenen Vorwurf der Prinzipienlosigkeit kontert er damit, seine Partei habe keinen Sinn mehr darin gesehen, noch weiter in den Verhandlungen darüber zu streiten. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dagegen weist verfassungsrechtliche Bedenken zurück und erinnert daran, dass die Karlsruher Richter nicht die Höhe der Regelsätze, sondern lediglich die Intransparenz der Berechnung der Leistungen bemängelt hätten.

Statt endlich Rechtssicherheit zu schaffen, eröffnen die Kritiker der Reform, allen voran SPD-Chef Gabriel, nun erneut den politischen und juristischen Streit. Eine grundlegende Reform der Hartz-IV-Regelungen, bei der alle ihre Mängel ein für alle Mal beseitigt werden könnten, scheint dagegen für niemanden ein Thema zu sein (siehe Seite 8).      Jan Heitmann


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