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05.03.11 / Brüder im Gelde / Abhängigkeit der Politik vom Wohlwollen der öffentlichen Medien hat Gebührenreform geprägt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-11 vom 05. März 2011

Brüder im Gelde
Abhängigkeit der Politik vom Wohlwollen der öffentlichen Medien hat Gebührenreform geprägt

Zurzeit treibt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei fast 43 Millionen Haushalten der Bundesrepublik Deutschland Rundfunk-Teilnehmergebühren für Radios, Fernseher und empfangstaugliche Computer ein. Dazu schreiben die 1125 Angestellten dieser GEZ jährlich mehr als sechs Millionen Bürger an und sie hat 1122 Schnüffler unterwegs, die mit zum Teil kriminellen Methoden neue Teilnehmer aufspüren müssen. Dazu setzt die GEZ sogar 0,8 Millionen Mal Gerichtsvollzieher gegen angeblich gebührensäumige Bürger in Gang. Immerhin kommen dadurch 7,26 Milliarden Euro ein – eine üppige Ausstattung für die öffentlichen Sender mit der üppigsten Gehaltsstruktur aller Organisationen in Deutschland.

Die Politik hatte inzwischen gemerkt, dass die GEZ eine der unbeliebtesten, umstrittensten und wohl auch ineffizienten halbstaatlichen Organisationen ist. Sie ging deshalb auf den Vorschlag der GEZ ein, nicht mehr das Aufspüren von Empfangsgeräten zur Basis der Gebühren zu machen, sondern grundsätzlich jeden Haushalt, jedes Unternehmen und jede Filiale künftig mit einem gleichen Betrag für die Finanzierung der teuren Rundfunkmedien heranzuziehen, ganz gleich, ob in diesem Haushalt Empfangsgeräte vorhanden sind und genutzt werden oder nicht. Mit diesem hinterlistigen Vorschlag konnten die Rundfunkanstalten den Widerstand der Politik gegen eine Gebührenerhöhung in eine Neuordnung mit noch kräftigerer Erhöhung der Gebühren ummünzen.

Zwischen Politik und Rundfunk- /Fernsehanstalten besteht schon lange eine eigenartige Kumpanei: Die Rundfunksender unterstehen über die Rundfunkräte den politischen Einflüssen, müssen sich also nach den jeweiligen politisch herrschenden Ansichten und Parteien richten, wenn sie ohne Eingriffe der Politik in ihre Anstalt bleiben wollen beziehungsweise bei der Besetzung und in der Finanzausstattung ihrer Funktionäre weiter ganz vorne in der Gehaltsskala liegen bleiben wollen.

Andererseits bestimmen wiederum die Sender darüber, wer als Politiker in ihnen zu Wort kommen darf, welche Meinungen dort vertreten werden sollen und welche Parteien also publizistisch hochgezogen oder unterdrückt werden sollen. Die Grünen – Lieblingskinder der öffentlichen Medien – stehen als Beispiel. Die Parteien und die einzelnen Politiker sind also in ihrer Bedeutung davon abhängig, wie stark sie in den Medien gebracht werden, wie die Medien über sie berichten und wie sie sich dort präsentieren können.

Nicht nur die Medien sind also der Politik unterworfen, sondern auch die Parteien und die einzelnen Politiker wiederum den Medien. Daraus folgt, dass die Parteien und Politiker sich mit den Rundfunkanstalten nicht zanken dürfen und deshalb auch den „Wunsch“ der Rundfunkanstalten nach höheren Gebühren nicht zu torpedieren wagten, sondern sich irgendwie zu arrangieren versuchten. Umgekehrt wissen die Rundfunkanstalten auch, dass ihr Gebührenreichtum bei den Bürgern nicht ohne Hilfe der Politik zu behaupten ist, sie also auch die Parteien nicht nachhaltig verärgern dürfen.

Vor diesem Hintergrund ist der neue Gebührenerhöhungsplan durch die Haushaltspauschalgebühr entstanden. Sie wird einerseits den Rundfunkanstalten wenigstens 1,2 Milliarden Euro mehr in die Kassen bringen, anderseits nach mehr Gleichheit aussehen.

Diese Kungelei geht allerdings wohl rechtlich nicht auf: Gebühren dürfen nur erhoben werden, wenn der Empfänger eine Gegenleistung nachweist. Hat ein Haushalt keine Rundfunkgeräte, gibt es keine Gegenleistung nachzuweisen, wäre also verfassungsrechtlich eine Gebühr nicht zulässig. Faktisch wird also die Rundfunkgebühr zur Rundfunksteuer. Nur Steuern können ohne direkt zurechenbare Gegenleistung generell erhoben werden.

Einer Rundfunksteuer steht allerdings entgegen, dass dann alle Rundfunkanstalten – auch die privaten – mit dieser Rundfunksteuer versorgt werden müssten, nicht nur die öffentlichen Rundfunkanstalten. Genau dies wollen aber die öffentlichen Rundfunkanstalten nicht, weil sie mit ihrem langweiligeren Programm bei den Zuschauern Quotenprobleme haben. Das Verfassungsgericht wird also mit Sicherheit mit diesem Etikettenschwindel des Wandels von „Gebühren“ in „Steuern“ befasst werden und muss dann auf Basis des Steuercharakters entscheiden, ob eine spezielle Steuer nur für politisch genehme Anstalten und politisch garantierte Üppigkeit erhoben werden darf.

Der neue Plan, aus Rundfunkgebühren Rundfunksteuern zu machen, könnte in Karlsruhe scheitern.        Eberhard Hamer


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