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12.03.11 / Senat contra Sicherheit / Videoaufzeichnungen von Bahnhöfen nur 24 Stunden gespeichert

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-11 vom 12. März 2011

Senat contra Sicherheit
Videoaufzeichnungen von Bahnhöfen nur 24 Stunden gespeichert

Angesichts von Gewalt im öffentlichen Raum fordern die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Videoaufzeichnungen der Bahnhöfe und Haltestellen 48 statt wie bisher nur 24 Stunden aufbewahren zu dürfen. Innensenator Erhart Körting (SPD) ist dagegen. Er verweist auf das Datenschutzgesetz von 2007: „Ich denke nicht daran.“

Berlins Regeln für die polizeiliche Videoüberwachung sind strikter als in vielen anderen Bundesländern. Nach 24 Stunden werden die Aufzeichnungen gelöscht. Polizeiliche Anfragen an die BVG nehmen aber zu: Von 300 im Jahr 2006 auf aktuell gut das Zehnfache. Vergangenes Jahr kam die Polizei in 60 Fällen mit einer Anfrage zu spät, die Bilder waren bereits gelöscht.

Berlins Ordnungshütern ist es aufgrund der einschränkenden rot-roten Gesetze nicht gestattet, öffentlichen Raum dauernd mit Kameras in Augenschein zu nehmen. Nur „gefährdete Objekte“ wie Regierungsgebäude und   Synagogen sind ausgenommen. Trotzdem verzeichnen Datenschützer eine stetige Zunahme von Kameras in der Hauptstadt – nur eben von Privaten. Wer dort was auswertet, ist weit weniger klar geregelt als bei der polizeilichen      Videoüberwachung. Der rot-rote Senat lehnt die offizielle Videoüberwachung als Mittel gegen Verwahrlosung und steigende Sachbeschädigung seit langem ab – nicht nur aus Kostengründen.

Schon 2004 verhinderte laut Spandaus Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz (CDU) der Senat die polizeiliche Bildüberwachung des Spandauer Rathauses und der Stadtbibliothek, obwohl im Bezirk auch die SPD dafür gestimmt hatte. Die Begründung des Senats laut Birkholz: Es sei „unverhältnismäßig“. Ziel des Bezirks war ausdrücklich, mit polizeilicher Überwachung gegen zunehmende Graffiti-Sachbeschädigung, wilde Urinierer und das Abladen von Müll vorzugehen.

Gegen Graffiti als Vorstufe von Gewalt durch Verwahrlosung setzt der Senat bisher auf eine polizeiliche Sonderkommission. Der fehlt jedoch Personal gegen Sprayer: Innensenator Körting schickt die Fahnder mit „priorisierten Abordnungen“ zur Jagd auf Autobrandstifter. Die Festnahmen von Sprayern gehen daher allgemein zurück. Nur die Verkehrsbetriebe verzeichnen nach eigenen Angaben weniger Schäden durch Graffiti: Letztes Jahr waren es 13 statt 14 Millionen Euro wie 2009, was die BVG direkt auf den Kameraeinsatz zurück­führt.         SV


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