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12.03.11 / Minister, Kaiser oder General / Das Militär und seine wechselnden Herren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-11 vom 12. März 2011

Minister, Kaiser oder General
Das Militär und seine wechselnden Herren

Jeder Staat, der Streitkräfte unterhält, verfügt über ein Kriegs- oder Wehrministerium, das heutzutage meist euphemistisch Verteidigungsministerium genannt wird. In früherer Zeit fungierte es als oberste Staatsbehörde für das Heeres- und Kriegswesen. An seiner Spitze stand ein Minister, der zumeist ein hoher Offizier war und seine Legitimation aus der Ernennung durch das Staatsoberhaupt ableitete. In konstitutionellen Staaten war und ist der Minister außerdem dem Parlament verantwortlich.

Die preußische Heeresreform führte zu den Anfängen einer ministeriellen Leitung des Militärs in Deutschland. Das preußische Kriegsministerium wurde am 25. Dezember 1808 als zentrales Verwaltungsorgan der Armee gebildet und bündelte die Aufgaben der alten Militärbehörden. Da Friedrich Wilhelm III. jedoch keinen Kriegsminister ernennen wollte, fungierte Gerhard von Scharnhorst, Chef des Allgemeinen Kriegsdepartements im Ministerium, kommissarisch als Minister. Als unimittelbares Organ der königlichen Kommandogewalt diente das Militärkabinett, eine Unterabteilung der Ersten Abteilung des Ministeriums, die für die Verfassung und das Kommando der Armee zuständig war. Im Laufe der Jahre schufen die anderen deutschen Staaten ähnlich aufgebaute Kriegsministerien.

Mit der Gründung des Deutschen Reiches gingen die Befugnisse der einzelnen Länderministerien auf das preußische Kriegsministerium über. Daneben behielten lediglich Bayern, Württemberg und Sachsen, die weiterhin eigene Armeen besaßen, ihre Ministerien. Nunmehr fungierte der Kaiser als Oberster Kriegsherr, der über alle deutschen Militärkontingente gebot. Der Chef des Militärkabinetts, der als einziger Militär direkten Zugang zum Monarchen hatte, erhielt weitreichende Befugnisse und übte großen Einfluss auf den Kaiser aus, der während des Ersten Weltkrieges allerdings zunehmend zugunsten der Obersten Heeresleitung als der höchsten militärischen Kommandobehörde zurückgedrängt wurde.

In der Weimarer Republik wurden die einzelstaatlichen Kriegsministerien aufgelöst und das Reichswehrministerium gegründet, bei dessen Minister die oberste Befehlsgewalt konzentriert wurde. Die Kommandogewalt über Heer und Marine lag bei den Chefs der Heeres- und der Marineleitung. Ab 1929 gab es mit dem Ministeramt ein weiteres Leitungsorgan, dessen Chef als politischer Stellvertreter des Ministers fungierte. Die Aufgaben des Generalstabs übernahm das Truppenamt.

Mit der Verkündung der Wehrhoheit 1935 wurde das Reichskriegsministerium geschaffen. Die  Heeres- und die Marineleitung wurden zu den Oberkommandos  des Heeres und der Marine umgegliedert, das Oberkommando der Luftwaffe neu geschaffen. Aus dem Ministeramt wurde das Wehrmachtsamt. In Folge der Blomberg-Fritsch-Krise nahm Hitler selbst ab 1938 pro forma die Aufgaben des Reichskriegsministers wahr. Aus dem Wehrmachtsamt wurde das Oberkommando der Wehrmacht, das jedoch kaum eigenständig handeln durfte.       J.H.


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