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09.04.11 / Weg zum Machtmonopol / Stellung und Einfluss der Parteien haben sich gewandelt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-11 vom 09. April 2011

Weg zum Machtmonopol
Stellung und Einfluss der Parteien haben sich gewandelt

Mit dem Fortschreiten von Industrialisierung und Kapitalismus formierte sich Mitte des 19. Jahrhunderts zunehmend Widerstand gegen die Ausbeutung der Arbeiterschaft. Dies führte zur Gründung der ersten Parteien in Deutschland. Dabei bestimmten vier Strömungen die Grundmuster der politischen Inhalte, die bis zum Ende des Kaiserreiches Bestand hatten: Liberale, Konservative, Katholiken und Sozialdemokraten. Während sich vor allem die Sozialdemokraten von Anfang an straff organisierten, waren die anderen Gruppierungen sogenannte Honoratiorenparteien, bei denen es kaum Programme oder eine formalisierte Mitgliedschaft gab. Die Organisation spielte nur bei der Wahlvorbereitung eine Rolle. Den Parteien kam keine verfassungsmäßige Rolle zu, sondern sie traten als politische Vereine auf, die über die Gesetzgebung des Reichstages mitbestimmen konnten. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges führte zur Geschlossenheit aller politischen Lager, was Kaiser Wilhelm II. zu seinem berühmten Ausspruch veranlasste: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche.“

Auch wenn das Ende der Mo-narchie zur Bildung einer demokratischen Republik führte, spielten die Parteien bei der Teilhabe an der Politik weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Die Weimarer Reichsverfassung sah sie nicht als Elemente der politischen Willensbildung, sondern nur als eigennützige Interessenorganisationen mit Vereinsstatus. Die größeren Parteien aus der Kaiserzeit blieben bestehen, einige benannten sich um, andere schlossen sich zusammen. Hinzu kamen viele kleinere Gruppierungen und mit der KPD und der NSDAP auch Parteien vom jeweils äußersten Rand des politischen Spektrums. Nur selten gelang es den Parteien, konstruktive Mehrheiten zu bilden. Dies begünstigte schließlich die Wahl Hitlers zum Reichskanzler, der alle anderen Parteien verbot. Die NSDAP avancierte zur Staatspartei.

Nach dem Zweiten Weltkrieg durften zunächst nur von den Siegermächten zugelassene Parteien gegründet werden. Hierbei kam es zur Abkehr von den reinen Klassenparteien und einer programmatischen Annäherung der politischen Kräfte. Das Grundgesetz erhob die Parteien erstmals in der deutschen Geschichte in den Rang verfassungsmäßiger Institutionen und erkannte sie als zentrales Scharnier zwischen Politik und Gesellschaft an. Diese Stellung verleiht ihnen Rechte, die andere Vereinigungen nicht haben. So genießen sie das Privileg, an Wahlen zum Bundestag und den Landesparlamenten teilzunehmen. Auch sind sie vor einem Verbot geschützt, das nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen darf. Das Parteiengesetz von 1967 weist ihnen zahlreiche Aufgaben im inner- und außerparlamentarischen Raum zu und regelt ihre staatliche Finanzierung. Damit besitzen sie de facto das Monopol für politische Entscheidungen und die Aufstellung zumindest der nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Abgeordneten in Bund und Ländern. Kritiker sprechen daher von einer „Parteiendemokratie“      J.H.


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