29.03.2024

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16.04.11 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-11 vom 16. April 2011

Leserforum

Unnötige Konferenzen

Zu: „Gestörtes Verhältnis“ (Nr. 13)

Die bisherigen Islamkonferenzen waren überwiegend geprägt von massiven Forderungen, Integrationsbehinderungen und Teilnahmeverweigerungen verschiedener Verbände. Die Opferrolle zieht deshalb nicht.

Die von den Verbänden vertretenen Muslime wählen gezielt nur die Artikel aus, die ihrem Islam-Verständnis nützen und mit denen sie ihren Einfluss auf die Mehrheitsgesellschaft stärken können. Deshalb werden weitere Konferenzen nur Spiegelfechtereien bleiben. Für Integrationswillige sind derartige Konferenzen überflüssig.

Sollte der Islam zu Deutschland gehören, würde auch die Scharia zu Deutschland gehören. Damit würde unser Grundgesetz der Beliebigkeit preisgegeben. 

Gisela Recki, Troisdorf

 

 

Muslimische Pflicht gilt überall

Zu: „Integration statt Provokation!“ (Nr. 6)

Zu der Anmerkung „Islamische Religionsexperten bestätigen, dass die Ganzkörperverschleierung kein islamisches Gebot ist und sich nicht aus dem Koran ableiten lässt“, möchte ich erwidern, dass der Koran, Sure 33, Vers 60, jedem Muslim gebietet: „Sage, Prophet, deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr Übergewand (über ihr Antlitz) ziehen sollen, wenn sie ausgehen; so ist es schicklich, damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und nicht belästige …“

Diese muslimische Pflicht gestattet keine Ausnahmen in irgendwelchen bestimmten Ländern oder Staaten, sondern gilt selbstverständlich für die ganze Welt, also überall dort, wo Muslime leben. „Das Christentum leben“ wird ja auch nicht auf ganz bestimmte Staaten, Nationen oder Kulturen beschränkt, sondern die christliche Kirche erhebt ihren Anspruch überall dort, wo Christen leben. Erfolgreiche Abwehrmechanismen zur Bewahrung staatlicher, kultureller oder nationaler Identität greifen eben nicht durch Integration (Passivverhalten), sondern nur durch eine aktive Reaktion, die unsere staatlichen Organe allerdings erfolgreich zu verhindern verstehen.     

Ingo Schewiola, Hamm

 

 

Flandern betroffen

Zu: „Sprengstoff Überfremdung“ (Nr. 13)

Meine verstorbene Frau war eine Flämin. Daher vermisse ich im Artikel die Erwähnung Flanderns, wo dies Problem hochaktuell ist. Die Flamen bezeichnet der Autor als „niederländisch geprägt“, was diese zurückweisen würden. Flandern ist katholisch geprägt, die Niederlande aber calvinistisch.      

Adolf Frerk, Geldern

 

 

Deckmantel Dialog

Zu: „Gestörtes Verhältnis“ (Nr. 13)

Man muss sich schon ein wenig mit dem Islam befassen, um zu verstehen, dass es kein Widerspruch ist, wenn radikale Prediger den Dschihad gegen den Westen predigen und die Immigranten an Integrationskonferenzen teilnehmen. Das ist dasselbe und nennt sich Taqquia. Ungläubige zu belügen ist eine Weisung Allahs und dies unter dem Deckmantel des Dialogs zu verstecken ebenfalls.

Wenn wir uns nicht auf unsere Werte besinnen und sie verteidigen, braucht man keine Islamkonferenz, sondern Konferenzen wie man zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr Eissendorf in den Harburger Moscheeverein integriert.

Peter Siemens, Hamburg-Harburg

 

 

Gottberg überzeugt durch Augenmaß

Zu: „Geburtsstunde deutscher Probleme“ (Nr. 8)

Mit lebhaftem Beifall habe ich in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Wilhelm v. Gottberg in der PAZ veröffentlichte Artikel gelesen. Was er über die Aktualität Johann Gottlieb Fichtes, über den Fall Guttenberg, über den türkischen Ministerpräsidenten und die Atomdebatte geschrieben hat, zeugt von Augenmaß, Sachkenntnis, politischer Weisheit, vor allem aber von Mut, den nicht viele von uns Deutschen heute aufzubringen bereit sind. Besonders aus dem Herzen gesprochen ist mir der Aufsatz, den Wilhelm v. Gottberg unter dem Titel „Geburtsstunde deutscher Probleme“ eingerückt hat. Er trifft ins Schwarze.

Jedenfalls möchte ich gerne zum Ausdruck bringen, dass es unter den PAZ-Lesern Menschen gibt, die Wilhelm v. Gottberg in mehrfacher Hinsicht dankbar sind: Dankbar für die sachliche Erörterung der Themen, um die es ihm geht, dankbar für den Ton, den er darin anschlägt, dankbar für die besonnene Art seiner Behandlung und nicht zuletzt auch dankbar für seine Haltung, die er den geschichtlichen und den gegenwärtigen Problemen Deutschlands gegenüber einnimmt. Diese Haltung scheint selten geworden zu sein, wenn sie nicht zu allen Zeiten schon selten gewesen ist, worauf ein bekanntes Gedicht Friedrich von Logaus aus dem 17. Jahrhundert hindeutet.         

Prof. Dr. Ulrich Hoyer, Münster

 

 

Miegel irrte wie viele ihrer Zeit

Zu: Agnes Miegel

In Ostpreußen geboren, denke ich noch gern in Liebe an meine schöne Kindheit zurück. Unsere Dichterin Agnes Miegel hat uns mit viel Heimatliebe unser geliebtes Ostpreußen nahegebracht, sodass wir Heimattreuen ihrer immer in Dankbarkeit gedenken werden.

Wir unvollkommenen Menschen unterliegen mancherlei Täuschungsmanövern, wo Gutes im Vordergrund ist und Schlechtes verdeckt hinterrücks geschieht. In der Nazizeit war es besonders schlimm. Meine liebe Oma befand beispielsweise in ihrer Gutgläubigkeit, dass Hitler schon wissen werde, was zu tun sei. Sein bitterböses Tun blieb so vielen verborgen. Auch Agnes Miegel blieb vom Irrtum nicht verschont. Möge Gott uns die Gabe schenken, irrtümliches Verhalten zu erkennen und zu beenden.         

Elfi Hardt, Bad Münder

 

 

Erstes Fußballländerspiel in Königsberg bereits 1935

Zu: „Wird Königsberg WM-Gastgeber“ (Nr. 11)

Die Einwohner im Königsberg von heute wissen zwar mehr über die preußisch-deutsche Stadtgeschichte als noch vor 20 Jahren. Aber die Sporthistorie, besonders der Fußball der Vorkriegszeit, ist heute am Pregel unbekannt.

Wenn der russische Fußballverband als Ausrichter der Weltmeisterschaft 2018 tatsächlich in Königsberg/Kaliningrad ein oder mehrere Länderspiele austragen lassen will, so wären das dort nicht die ersten. Der Deutsche Fußball-Bund trug am 13. Oktober 1935 in Königsberg eine Begegnung gegen die Nationalmannschaft von Lettland aus. Die Deutschen gewannen vor rund 14000 Zuschauern mit 3:0. Mit von dieser Partie, geleitet von dem polnischen Schiedsrichter M. Rutkowski, war der Königsberger Nationalspieler Fritz Ruchay (1909–2000) von Prussia Samland Königsberg. Ruchay wurde vom damaligen Reichstrainer Prof. Otto Nerz allerdings nur für dieses eine Spiel berufen, das mit etlichen anderen Begegnungen zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 1936 dienen sollte.

Als ein weiteres Länderspiel in Königsberg stattfand (Deutsches Reich gegen Estland), saß Sepp Herberger schon auf der Trainerbank. An diesem 29. August 1938 pilgerten etwa 12000 Königsberger zum Spiel, dass die DFB-Auswahl quasi im Schongang 4:1 gewann.

Schiedsrichter war der Tscheche B. Pfitzner, als Mannschaftskapitän fungierte auf deutscher Seite der berühmte Schalker Fritz Szepan. Es ist anzunehmen, dass diese beiden Königsberger Länderspiele im Fritz-Lange-Stadion an der Samitter Allee stattfanden; die Recherchen gestalten sich hier schwierig.        

Jean Charles Montigny, Cuxhaven

 

 

Dank an Alfred M. de Zayas für seinen Einsatz

Zu: Leserbrief „Die Nürnberger Prozesse hatten viele rechtsstaatliche Schwächen“ (Nr. 4)

Wenn Nachgeborene die Nürnberger Prozesse für fair halten, kann man das noch verstehen, denn Deutschland hatte sich der einseitigen Schuldzuweisung gebeugt. Daran wird offiziell bis jetzt festgehalten. Es ist aber Schuldkultur, wenn Wolfgang Thierse seine Vertreibung als Selbstverschuldung ansieht und Hellmuth Karasek dieses auch noch positiv wertet, denn sie beide hätten in Schlesien ihre Karriere wohl so nicht machen können.

Es ist aber beschämend für unsere Parteien, wenn Ausländer wie Alfred M. de Zayas gegen solche Opferverachtung ihre Stimme erheben müssen. Denn als die Sieger über andere richteten, begingen sie schwerste Kriegs- (Atombomben) und Nachkriegsverbrechen (Mord, Vertreibung, Verschleppung, KZ). Nach ihrer Rechtsprechung hätten sie auch alle hängen müssen.

Vielen Dank an Alfred M. de Zayas für sein jahrzehntelanges Eintreten gegen die Siegersprachregelung und für Rechte der Vertriebenen. Seinen Aufruf zur Tabuforschung an unsere Geschichtsprofessoren habe ich meiner Zeitzeugenbiographie vorangesetzt. Der Titel „Ich glaubte ihnen allen nicht“, ist auch beim Preußischen Mediendienst erhältlich.          

Martin Schröder, Detmold

 

 

Großkirchen finanziell ans Leder

Zu: „Großes Einsparungspotential bei Subventionen“ (Nr. 9)

So sinnvoll diese neuerliche Ini-tiative aus der Wirtschaft auch ist, ich bezweifle, dass die Regierung in der Lage sein wird, diese Vorschläge ernsthaft und mit Nachdruck aufzugreifen, auch wenn die wirtschaftliche Situation dies erlauben würde. Das Gros unserer Volksvertreter erliegt seit geraumer Zeit der Versuchung, kurzfristige Interessen (Erhaltung des Mandats, Bedienung der Klientel) so stark überzubewerten, dass für perspektivisches, am Gemeinwohl orientiertes Denken nicht genügend Zeit und Interesse bleibt. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es einen weiteren Bereich gibt, der dringend einer Überprüfung bedarf: Den der Subventionen und geldwerten Privilegien (zusätzlich zur Kirchensteuer), die unseren Großkirchen gewährt werden, obwohl Glaube Privatsache ist und das Gebot der Trennung von Staat und Kirchen seit langem hätte vollzogen werden müssen. Wenn diese Problematik nicht endlich angegangen wird, wird die Idee stufenweiser Subventionskürzungen sich im kirchlichen Bereich nicht verwirklichen lassen. Im Gegenteil, die dritte Großkirche schickt sich an – und hat auch schon politische Fürsprecher gefunden – Gleichbehandlung zu fordern. Wir gehen unruhigen Zeiten entgegen.        

Rainer Herrmann, Ganderkesee

 

 

Behörden handeln keineswegs willkürlich

Zu: „Raubzug der Kämmerer“ (Nr. 12)

Einen Artikel wie den vorliegenden erwarte ich in der „Bild“- Zeitung oder an anderer Stelle, nicht jedoch in der PAZ: Sie trennen nicht mit der gebotenen Schärfe zwischen der erstmalig endgültigen Herstellung („Ersterschließung“) nach BauGB sowie der Sanierung nach dem Kommunalabgabenrecht („Instandsetzung“). Sie erwecken populistisch den Eindruck eines scheinbar willkürlichen Behördenhandelns. Tatsächlich liegt viel häufiger konfuses Handeln oder Unterlassen der politisch Verantwortlichen vor.

Pflichtig für Erschließungsbeiträge und Sanierungsbeiträge sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Eigentümer können Privatpersonen, Firmen oder eben die Gemeinden selbst sein (Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Schulgrundstücke, kommunale Krankenhäuser). Hier liegt übrigens der seltene Ausnahmefall vor, dass ein Pflichtiger für seinen Beitrag eine konkrete Gegenleistung erhält. Bei allen Steuern handelt es sich dagegen um Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung.

Wären die Gemeinden darauf angewiesen, Straßenbau aus dem geringen gemeindlichen Anteil an den allgemeinen Steuern zu finanzieren, so würde noch weniger in den Straßenbau investiert. Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass die Länder beziehungsweise der Bund auch nur einen Pfennig mehr an die Gemeinden überweisen würden. Folglich sind die Gemeinden auf eigene, solide kalkulierbare, zweckgebundene Einnahmen angewiesen.

Zum Thema Ersterschließung bleibt festzuhalten, dass entweder eine Straße tatsächlich sowie im Rechtssinne erstmalig endgültig hergestellt ist oder sie ist es eben nicht. Zur erstmaligen endgültigen Herstellung gehört weit mehr, als die Straße tatsächlich zu bauen. Der Gemeinderat schafft durch den Beschluss über einen Bebauungsplan oder eine qualifizierte Güterabwägung Planungsrecht. Nach der technischen Herstellung ist die Straße durch den Gemeinderat für einen öffentlichen Zweck zu widmen. Das ausgebaute Straßenland muss Eigentum der Gemeinde sein sowie vom sonstigen Grundbesitz abgegrenzt sein. Nur wenn alle diese Merkmale erfüllt sind, entsteht die Beitragspflicht für Erschließungsbeiträge. Ich mache darauf aufmerksam, dass immer wieder Anlieger für Verzögerungen sorgen. So werden häufig Straßenparzellen nach dem Ausbau nicht an die Kommunen veräußert oder Zustimmungen zu Widmungen ausgebauter Privatparzellen verweigert in der irrigen Annahme, der Beitragspflicht auf Dauer zu entgehen.

Die Gemeinden sind klug beraten, zeitnah die Beitragspflicht entstehen zu lassen sowie die Beiträge zu erheben. Es ist falsch zu behaupten, dass die Gemeinden den Zeitpunkt festlegen dürften. Es steht den Gemeinden dagegen frei, den Aufwand oder nach Einheitssätzen abzurechnen. Bei der Abrechnung nach Einheitssätzen ist es schlicht falsch zu behaupten, es würde „ein Reibach“ gemacht, denn die Einheitssätze sind die durchschnittlichen Kosten aller vergleichbaren Arbeiten und werden für jedes Vorjahr neu ermittelt.

Wie alles andere Verwaltungshandeln auch unterliegt deren Ermittlung der jederzeitigen gerichtlichen Überprüfung, die im Übrigen entgegen Ihrer Darstellung sehr häufig für die Pflichtigen erfolgreich sind. Das ehemalige Widerspruchsverfahren gibt es zum Beispiel im Landesrecht NRW aufgrund Entscheidung der ehemaligen Regierung Rüttgers nicht mehr.

Sind einmal die Erschließungsbeiträge erhoben, können diese kein zweites Mal erhoben werden. Nach Sanierung können nur noch die geringeren Sanierungsbeiträge erhoben werden.

Erhebt die Gemeinde pflichtwidrig nach dem Entstehen der Beitragspflicht Erschließungsbeiträge nicht, so sind diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht mehr eintreibbar. Auch in dem Fall könnten bei umfangreichen späteren Ausbaumaßnahmen nur Sanierungsbeiträge erhoben werden, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.          

Joachim Ruhnau, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Döttesfeld

 

 

Ablehnung wäre ungeheuerlich

Zu „Gorbi wird 80“ (Nr. 10)

Dieser Artikel ist mit Zündstoff geladen. Gottbergs Behauptung, Gorbatschow habe 1990 der damaligen Bundesregierung – verantwortliche Politiker Kohl und Genscher – das Königsberger Gebiet zum Kauf angeboten und beide Herren wären darauf nicht eingegangen, ist so ungeheuerlich, dass es mir schwer fällt, solches zu glauben.

Bisher war ich immer der Meinung gewesen, hierbei handelte es sich um ein Gerücht. Gottberg kann hierfür noch lebende Zeitzeugen zum Beweis anführen. Jetzt müssten Kohl und Genscher v. Gottberg verklagen, wenn er hier Unwahres behauptet. Das Thema „Enteignungsmaßnahmen in der DDR“ ist seiner Zeit ausführlich im Ostpreußenblatt behandelt worden. Die dafür verantwortlichen Politiker sind von der Zeitung klipp und klar als „Hehler“ bezeichnet worden. Gewehrt haben sich die Beschuldigten dagegen nicht. Die Minister unseres Landes schwören beim Amtseid: „Schaden von Deutschland abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren.“

Ich möchte neben den Verdiensten Gorbatschows für die deutsche Teilwiedervereinigung noch zwei Personen nennen, die Deutschland ebenfalls damals zur Seite standen. Die amerikanischen Präsidenten Reagan und Vater Bush. Natürlich waren in Mitteldeutschland unsere Landsleute Motor und Seele auf dem Weg zur Wiedervereinigung.

Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl ist in diesen Schicksalsstunden „auf einen fahrenden Zug gesprungen“. Mehr nicht. Das war seines Amtes Pflicht. Auch wenn heute Kohl gern als Vater der Wiedervereinigung genannt werden möchte.    

Bernd Dauskardt, Hollenstedt


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