29.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
14.05.11 / Föderales Chaos droht / Sicherungsverwahrung: Wenn Berlin nicht schnell reagiert, kommt das Durcheinander

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-11 vom 14. Mai 2011

Föderales Chaos droht
Sicherungsverwahrung: Wenn Berlin nicht schnell reagiert, kommt das Durcheinander

Die Sicherungsverwahrung verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen das Grundgesetz. Die obersten deutschen Richter begründen ihr aktuelles Urteil zur nachträglichen Haft für Sexual- und Gewalttäter damit, dass deren spätere Haft sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheide.

Mit diesem Abstandsgebot macht sich das Gericht im Kern die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu eigen. Experten werten die neuen Vorgaben dennoch als Versuch, für Deutschland einen rechtlichen Mittelweg zwischen Schutz der Öffentlichkeit und den Rechten des Einzelnen zu begründen. Bis Juni 2013 muss die Bundesregierung neue Gesetze für ein „freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept“ umsetzen. Nur besonders gefährliche Sicherungsverwahrte dürfen eingesperrt bleiben. Dazu gehört, wer eine „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ attestiert bekommt und dabei an einer „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ erkrankt ist. Die Verfassungsrichter legen der deutschen Politik einen Aufgabenkatalog vor: Zur Sicherheit der Allgemeinheit Weggeschlossene müssen künftig von Fachpersonal therapeutisch betreut werden. Ihr Haft-Dasein soll „den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst“ verlaufen. Eine Unterbringung ist künftig nur getrennt von regulärer Haft erlaubt, nicht zwangsläufig in einem eigenen Gebäude, aber in einem anderen Bereich. Familienbesuch und soziale Kontakte sind fester Bestandteil der Vorgaben. Ein verurteilter Straftäter müsse sich auch darauf verlassen können, dass das Strafmaß nicht nachträglich geändert werde, so der Tenor des Gerichts.

„Bei allen schützenswerten Grundrechtsbelangen der Täter muss das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung im Auge behalten werden“, reagiert der Vorsitzende des Europaausschusses des Bundestages, Gunther Krichbaum (CDU), auf das Urteil. Er begrüßt wie die Mehrheit der Politiker den Richterspruch, sagt, die Politik solle umgehend Beratungen aufnehmen. Anwälte, die Verwahrte vertreten, betonen dagegen, die seit dem Urteil politisch wieder dis­kutierte Fachbetreuung lange gefordert zu haben.

Bauliche und personelle Veränderungen stehen so vor allem den Bundesländern bevor. „Auf die Länder kommen – wie erwartet – immense Kosten zu. Das können wir nicht im Alleingang stemmen“, sagte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke). Er hat mit seinem Berliner Kollegen ein Eckpunkte-Papier erarbeitet, das sich aber am Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, nicht am höchsten deutschen Richterspruch. Beide Länder wollen Sicherungsverwahrung vermeiden und durch Betreuung ersetzen. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) stößt bereits auf Bürgerproteste bei der Suche nach einem neuen Standort für Verwahrte. Die Landesregierung kann „ihre“ Häftlinge nur plangemäß am neuen Standort unterbringen, wenn sich die Kommunen nicht querstellen. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) lehnt eine zentrale Bundeseinrichtung ab, arbeitet an eigenen Landesregeln. Darin enthalten sind größere Zellen ohne Gitter vor den Fenstern. Busemann rechnet mit 50 Plätzen und mehreren Millionen Euro Kosten. Wenn sich die Bundespolitik nicht einschaltet, droht eine ungeregelte Folge unterschiedlichster Landesgesetze, noch bevor die Gesamtkosten feststehen. „Wenn 300 Gefährder aus der Haft entlassen werden sollten, kostet die Überwachung den Staat bis zu 600 Millionen Euro“, rechnete Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft vor.           SV


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren