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14.05.11 / In der Theorie ist Deutschland souverän

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-11 vom 14. Mai 2011

In der Theorie ist Deutschland souverän

Grundsätzlich ist das deutsche Bundesverfassungsgericht nicht an Urteile europäischer Gerichte gebunden. Karlsruhe pocht auf die unveräußerliche nationale Souveränität Deutschlands. In ihrem Urteil zum Maastrichter Vertrag von 1993 hielten die höchsten deutschen Richter fest, dass Deutschland als souveräner Staat „Ewigkeitscharakter“ besitze.

Damals ging es konkret um die Frage, ob die kommende europäische Einheitswährung eines Tages rückabgewickelt werden könnte oder nicht. Kanzler Kohl hatte die Währungsunion wiederholt „irreversibel“, das heißt: nie rückgängig zu machen, genannt. Dem widersprachen die Richter mit Hinweis auf Deutschlands staatliche Souveränität, aufgrund derer sich Karlsruhe auch das Recht zur Überprüfung aller EU-Normen vor ihrer Anwendung in Deutschland vorbehält. Bei ihrem Urteil zum Lissabonner EU-„Verfassungsvertrag“ bekräftigten die Richter dies erneut.

In der Praxis jedoch legte sich Karlsruhe selbst hohe Hürden für den Stopp von EU-Normen. Dafür müssten sie sehr schwerwiegend gegen deutsche Rechtsnormen verstoßen, heißt es. Was das konkret bedeutet, wurde bislang nicht klar. Karlsruhe fürchtet offenbar, von der Politik als Bremser der europäischen Integration bezeichnet zu werden.

Wegfallen könne der Souveränitätsvorbehalt nach Auffassung eines Karlsruher Richters nur, wenn das Grundgesetz durch eine gänzlich neue Verfassung ersetzt wird. Das steht nach Vollzug der deutschen Vereinigung 1990 ohnehin seit über 20 Jahren aus. Doch dafür müsste dem deutschen Volk eine Verfassung zur Abstimmung vorgelegt werden, was die Berliner Politik fürchtet wie kaum etwas.           H.H.

 

Zeitzeugen

Bernd Busemann – Der 1952 in Dörpen geborene Emsländer ist seit 2008 Niedersachsens Justizminister. Auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland reagierte er mit der Versicherung: „Der Niedersachse bleibt stur. Ich lasse keinen raus.“

Jean-Paul Costa – Der 1941 in Tunis geborene Franzose leitete während der Amtszeit des sozialistischen Bildungsministers Alain Savary dessen Büro. 1998 entsandte ihn die Regierung des sozialistischen Premiers Lionel Jospin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Seit 2007 ist er dessen Präsident. In seine Amtszeit fällt das umstrittene EGMR-Urteil, dass ein Kruzifix in Klassenzimmern gegen die Menschenrechtskonvention verstoße.

Rainer Wendt – Der 1956 in Duisburg geborene Polizeihauptkommissar ist seit 1973 aktiv im Polizeidienst tätig. Das CDU-Mitglied wurde 2007 als Nachfolger von Wolfgang Speck zum Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft gewählt. Die Linke brachte er unter anderem damit gegen sich auf, dass er den Bundestagsvizepräsidenten als „personifizierte Beschädigung des Ansehens des deutschen Parlaments“ und „Totalausfall“ bezeichnete.

Andreas Voßkuhle – Erst nachdem die Union den SPD-Wunschkandidaten Horst Dreier abgelehnt hatte, wurde der 1963 in Detmold geborene Jurist 2008 zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Nach dem manchen zu EU-kritischen Lissabon-Urteil seines Senats wurde er Kommentatoren zufolge vorsichtiger. So wurde er 2010 planmäßig zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt.

Volkmar Schöneburg – Der 1958 in Potsdam geborene Politiker der Partei „Die Linke“ ist seit 2009 der erste deutsche Justizminister der SED beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei seit 1967. Bereits in den „Eckpunkten für ein Konzept zur Inneren Sicherheit im Land Brandenburg“ der brandenburgischen Linken-Fraktion aus dem Jahre 2009 sprach sich der brandenburgische Minister auf insgesamt drei Seiten für „Helfen statt Wegschließen!“ aus.


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