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28.05.11 / Zwölf goldene Sterne auf blauem Grund / Vor 25 Jahren wurde die Europaflagge erstmals als EG-Symbol vor dem Gebäude der Europäischen Kommission gehisst

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-11 vom 28. Mai 2011

Zwölf goldene Sterne auf blauem Grund
Vor 25 Jahren wurde die Europaflagge erstmals als EG-Symbol vor dem Gebäude der Europäischen Kommission gehisst

Das Emblem besteht aus einer blauen rechteckigen Flagge, deren Breite das Anderthalbfache der Höhe misst. Auf einem unsichtbaren Kreis … sind in gleichmäßigem Abstand zwölf goldene Sterne angeordnet … Jeder Stern hat fünf Zacken, deren Spitzen einen unsichtbaren Umkreis mit dem Radius von jeweils 1/18 der Rechteckhöhe berühren. Alle Sterne stehen senkrecht, das heißt, ein Zacken weist nach oben, während zwei weitere auf einer unsichtbaren Geraden ruhen, die die Senkrechte zum Fahnenschaft bildet. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Ihre Zahl ist unveränderlich.“

Dieses Emblem werden vor allem die Jüngeren als Symbol der Europäischen Union kennen. Ursprünglich war es jedoch – und das ist es auch noch heute – die Flagge des Europarates.

Vier Jahre war der Europarat bereits alt, als seine Beratende Versammlung 1953 eine Flagge mit 15 goldenen Sternen auf blauem Grund beschloss. Analog zur Flagge der USA, die zumindest damals von Westeuropa als Vorbild bewundert wurden, sollte auch bei diesem Sternenbanner jedes Mitglied durch einen Stern repräsentiert sein. Ein 15-Sterne-Banner symbolisierte jedoch neben den zehn Gründungsmitgliedsstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und Schweden sowie Türkei, Giechenland, Deutschland und Island auch das Saarland als eigenständiges Glied der Gemeinschaft. Eine Präjudizierung der dauerhaften Abspaltung des Saarlandes wollte jedoch Deutschland verhindern. Aus analogem Grund lehnte Frankreich nur 14 Sterne ab.

Um dem deutsch-französischen Streit um die Behandlung des Saarlands zu beenden, wurde auf einen Zusammenhang zwischen Stern- und Mitgliederanzahl verzichtet. Statt dessen entschied sich das Ministerkomitee des Europarates für zwölf Sterne. Der entsprechende Beschluss des Ministerkomitees aus dem Jahre 1955 wurde wie folgt begründet: „Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit … Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können.“

Während andere peinlich darauf bedacht sind, dass nur sie ihr Zeichen benutzen, forderte der Europarat die anderen europäischen Institutionen auf, seine Flagge zu übernehmen. Jahrzehnte später griff das Europaparlament die Anregung auf. 1983 stimmte es mit überwältigender Mehrheit für die Übernahme des Sternenbanners. 1985 schlug der im Vorjahr vom Europäischen Rat zur Überwindung von Brüssels Bürgerferne eingesetzte Ausschuss für das „Europa der Bürger“ in seinem Abschlussbericht unter anderem die Einführung der Europaflagge als EG-Symbol vor. Dem Vorschlag wurde „zur Stärkung des Bildes und der Identität der Gemeinschaft“ nachgekommen. Am 21. April 1986 wurde das neue EG-Symbol erstmals feierlich vor dem Gebäude der Europäischen Kommission zu den Klängen der Europahymne gehisst.   Manuel Ruoff


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