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04.06.11 / Chaos statt Jobs / Das Ende des Zivildienstes bringt Wohlfahrtsverbände in Bedrängnis – Freiwillige fehlen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-11 vom 04. Juni 2011

Chaos statt Jobs
Das Ende des Zivildienstes bringt Wohlfahrtsverbände in Bedrängnis – Freiwillige fehlen

Zum 1. Juli 2011 wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Die Strukturreform betrifft nicht nur die Bundeswehr, sie hat bereits vorzeitig den Zivildienst beendet. Im Juli startet zum Ausgleich der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die Bundesregierung überschätzt jedoch aktuellen Erfahrungen sozialer Einrichtungen zufolge massiv die Zahl der Freiwilligen. Im Ergebnis droht alten, hilfsbedürftigen wie behinderten Menschen der Wegfall sozialer Dienstleistungen, die vergangenes Jahr von bundesweit noch rund 40000 Ersatzdienstleistenden verrichtet wurden.

„Der Bundesfreiwilligendienst soll rund 35000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zu gemeinwohlorientiertem Einsatz bieten, zusätzlich zu den rund 35000 Freiwilligen im FSJ/FÖJ (Freiwilligen Sozialen Jahr)“, verkündet das Familienministerium – Ersatz für den Wehrersatzdienst. Der Dienst dauert mindestens sechs und höchstens 24 Monate.

Als 2008 die Zahl von insgesamt 2,5 Millionen Ersatzdienstleistenden seit Wiedereinführung der Wehrpflicht erreicht war, gab es bereits mehr dieser „Zivis“ als Wehrdienstleistende und weniger „Zivis“ als gemeldete Stellen der Sozialeinrichtungen. Darunter waren zunehmend Posten wie die Arbeit in einer Jugendherberge, die kaum mit dem öffentlichen Bild anspruchsvoller Pflege im Mobilen Sozialen Hilfsdienst oder der Behindertenbetreuung übereinstimmten. So hofften Politiker im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht, mit dem Aus des Zivildienstes zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Pflegeberufen anzuregen und Ballast abzuwerfen. Vom Wegfall des Ersatzdienstes als Chance ist derzeit in sozialen Einrichtungen, in denen viele Zivildienstleistende bisher Arbeiten übernahmen, kaum die Rede. Viele Einrichtungen beschäftigen Monate vor dem offiziellen Ende keine Zivildienstleistenden mehr, stellen aber auch keine Ersatzkräfte ein. Wer im ersten Halbjahr 2011 den Dienst antrat, wird auf Antrag bis Ende Juni entlassen oder ist es bereits. Selbst wer die zuletzt nötigen sechs Monate Dienstzeit Ende Juni nicht vollendet hat, kann aufhören. Spätestens mit Ende des Jahres gehen alle, die freiwillig verlängern. So ist der „Rest“ dank politischer Versäumnisse eine kaum planbare Größe. „Das müssen wir jetzt alles mit den Bestandskräften im Pflegedienst übernehmen. Leider führt das zu Engpässen, weil irgendwann die Grenze der Belastbarkeit überschritten ist“, sagt Pflegedienstleiterin Angelika Overmann von der Arbeiterwohlfahrt Ahlen. Vom Freiwilligen Sozialen Jahr als Ausgleich erhofft sie sich „wenig, weil die Nachfrage in diesem Bereich schon seit Jahren rückläufig“ ist.

Mit dem Bundesfreiwilligendienst als Vollzeitbeschäftigung will die CDU/CSU-FDP-Koalition die Personallücke schließen. Wohlfahrtsverbände verzeichnen laut ARD-Magazin „Report München“ bisher aber kaum Anfragen Freiwilliger. So sind nicht nur Aufgaben bedroht, in denen Zivildienstleistende früher unentbehrlich schienen. Es sind die beinhart kalkulierten Sozialausgaben der schwer neu zu organisierenden sozialen Extraleistungen, die leiden: Essen auf Rädern, individuelle Behindertenbetreuung und offene Altenarbeit könnten bald entfallen. Gut 60 Prozent der Zivildienstler des Roten Kreuzes in Bayern leisten Pflege- und Betreuungstätigkeiten „am Menschen“, sagt das Bayerische Rote Kreuz (BRK). Das BRK beschäftigte bisher 1600 Ersatzdienstleistende. Als deren Nachfolger kommen dem Stand aktueller Bewerbungen zufolge 40 Freiwillige in Betracht.

Ein politisches Hin und Her bei den Anreizen zum neuen Dienst verstärkt die Probleme: Nun sollen BFD-Leistende unter 25 Jahren doch Kindergeld bekommen und so mit jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr gleichgestellt werden. Bisher galt: Im BFD entfällt der Kindergeldanspruch. Dafür soll nun das Taschengeld der BFDler, bisher sind maximal 330 Euro geplant, gekürzt werden. Das Nebeneinander von FSJ und Jugendfreiwilligendienst schafft weitere Verwirrung. Die Höhe des Taschengeldes regeln zudem die Einsatzstellen, nicht der Bund. Um die wenigen Freiwilligen zu ködern, könnte für Sozialeinrichtungen so ein gegenseitiger Taschengeldwettbewerb starten.

Diese handwerklichen Fehler der Politik verunsichern Antragsteller. Noch schwerer wiegt der politisch verkündete Bewusstseinswandel: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) lehnt ein generelles Pflichtjahr für alle „aus grundsätzlichen Erwägungen“ ab. Verfassungsrechtliche Bedenken seien ein Grund der Ablehnung, vor allem aber die Tatsache, dass ein allgemeiner Pflichtdienst einen „eklatanten Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen“ darstelle.

Diese Generalabsage trifft die Wohlfahrtsverbände. Zu lange haben sie darauf gesetzt, dass die Politik die Wehrpflicht durch eine generelle Dienstpflicht ersetzt. Stattdessen muss die Regierung den neuen freiwilligen Dienst, der ausdrücklich auch Ältere ansprechen soll, wieder begrenzen, um unentgeltlich Tätige nicht zu vergraulen. Gelingt das nicht, gibt es viellicht mehr BFDler, aber weniger Bürger, die ohne Taschen- und Kindergeld Einsatz zeigen. Das Familienministerium plant, jährlich 300 Millionen Euro für den Bundesfreiwilligendienst zur Verfügung zu stellen. Der Zivildienst kostete zuletzt rund 450 Millionen Euro im Jahr. Dessen Abschaffung ist für den Bundesfinanzminister „immer noch ein gutes Geschäft“, so Thomas Niermann vom Paritätischen Gesamtverband.   SV

Foto: In Zukunft immer schwieriger: Engagierte Betreuung Bedürftiger


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