28.03.2024

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04.06.11 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-11 vom 04. Juni 2011

MELDUNGEN

Auch Ausländer als Notare

Frankfurt/Main – Deutschland, Österreich und vier weitere Staaten der Europäischen Union müssen den Notarberuf auch für EU-Ausländer öffnen. In Deutschland dürfen bisher nur deutsche Staatsangehörige Notar werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag vergangener Woche, dass dadurch andere EU-Bürger diskriminiert und in ihrer Niederlassungsfreiheit beeinträchtigt würden. Die Tätigkeit des Notars sei nicht unmittelbar mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden und damit nicht vom Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit ausgeschlossen. Entscheidend sei einzig, dass Notare nicht einseitig hoheitlich tätig werden, sondern von den Vertragsparteien freiwillig hinzugezogen werden. Das deutsche Recht muss in puncto Staatsangehörigkeitsvorbehalt nun angepasst werden. Unberührt vom Urteil bleibt, dass zum Notar nur zugelassen wird, wer zwei juristische Staatsexamen absolviert hat. Damit ist die EuGH-Entscheidung relevant für Juristen, die in Deutschland studieren, aber nicht Staatsangehörige sind.       CR

 

Bund entlastet Kommunen

Berlin – Im Rahmen der Neuregelung der Hartz-IV-Bezüge wurde nicht nur das Bildungspaket für Kinder von Langzeitarbeitslosen und Geringverdienern verabschiedet, sondern auch eine deutliche Entlastung der Kommunen beschlossen. Berlin übernimmt in drei Stufen ab 2012 die Kosten für die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. In drei Schritten von 2012 (45 Prozent) über 2013 (75 Prozent) und 2014 (100 Prozent) ersetzt der Bund den Ländern und Kommunen diese Kosten (siehe Kommentar auf Seite 8).   v.G.


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