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04.06.11 / Wohin soll Eupen? / Zerfall Belgiens beunruhigt Deutschsprachige

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-11 vom 04. Juni 2011

Wohin soll Eupen?
Zerfall Belgiens beunruhigt Deutschsprachige

Seit der Wahl vom 13. Juni 2010 ist Belgien ohne Zentralregierung. Die sich zuspitzende Staatskrise, die nach Ansicht nicht weniger Beobachter mittelfristig auf die völlige Trennung Flanderns und der Wallonie hinausläuft, verunsichert auch die Deutschen im Land. Im amtlich anerkannten Siedlungsgebiet der „deutschsprachigen Gemeinschaft“, also in den Regionen Eupen und St. Vith mit ihren zusammen rund 70000 Einwohnern, wird immer offener über die Möglichkeiten eines Anschlusses an das Großherzogtum Luxemburg, an das deutsche Bundesland Nord­rhein-Westfalen oder die Möglichkeit einer Eigenstaatlichkeit diskutiert. Noch unklarer sind die Perspektiven für die schätzungsweise 14000 Personen, die im nördlich angrenzenden Raum Montzen sowie im südwestlich Luxemburgs gelegenen Areler Land die deutsche Sprache im Alltag verwenden (zwischen 40000 und 50000 verstehen diese).

Als Bewohner des nicht wie Eupen und St. Vith mit einem Sonder­status versehenen Teils der Wallonie sind ihre Minderheitenrechte nur schwach ausgebaut.  Das Französische ist in den sogenannten „altbelgischen“ deutschen Siedlungsgebieten die einzige offiziell zugelassene Sprache. Seit Luxemburg in den 90er-Jahren das „Letzeburgische“ zur eigenständigen Sprache aufgewertet hat, streben viele im moselfränkisch geprägten Areler Land die Anerkennung des Luxemburgischen als zweite offizielle Regionalsprache an. Die sprachlich-kulturellen und wirtschaftlichen Verbindungen dieser im 19. und 20. Jahrhundert stark französisierten Südostecke der wallonischen Provinz Luxemburg zum Großherzogtum sind ähnlich eng wie jene zwischen dem Raum Eupen und der Stadt Aachen. Wie unlängst bekannt wurde, gehen derzeit bei der zuständigen Amtsstelle in Arel im Schnitt täglich 15 Anträge für die luxemburgische Staatsangehörigkeit ein. Das Großherzogtum hatte zum 1. Januar 2009 den Erwerb des Passes deutlich erleichtert, sofern Antragsteller auf mindestens einen „luxemburgischen Vorfahren“ verweisen können. Im Areler Land, das bereits auf dem Wiener Kongress 1815 dem neugebildeten Großherzogtum zugeschlagen worden war und diesem bis zur Gründung Belgiens 1830 angehörte, ist das für zahlreiche Menschen kein Problem. Von daher gibt es gute Gründe für die Annahme, die Neuregelung des luxemburgischen Staatsangehörigkeitsrechts beruhe auch auf der Erkenntnis, dass Belgien keine große Zukunft mehr hat.            Martin Schmidt


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