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11.06.11 / Doppelpass für Südtiroler / Italienische und österreichische Staatsbürgerschaft möglich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-11 vom 11. Juni 2011

Doppelpass für Südtiroler
Italienische und österreichische Staatsbürgerschaft möglich

Im August 2010 hat die Autonomiebewegung „Süd-Tiroler Freiheit“ eine Kampagne gestartet, um den Südtirolern neben der italienischen den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Hierdurch solle es für Österreich leichter werden, auf internationaler Ebene seine Rolle als Schutzmacht der Südtiroler wahrzunehmen. Außerdem ließen sich, so argumentieren die Befürworter, auf diesem Wege die wirtschaftlichen Beziehungen zum übrigen Tirol intensivieren und die strittige Frage der nationalen Zugehörigkeit südtiroler Sportler durch deren freie Entscheidung entschärfen.

 Sowohl in Südtirol als auch in Österreich finden seitdem Informationskampagnen und Unterschriftensammlungen statt, die das Begehren unterstützen. Inzwischen haben sich sämtliche im Bozener Landtag vertretenen deutschen und ladinischen Parteien den Forderungen angeschlossen. Auch die von Südtirol abgetrennten Ladiner des Gebietes Hayden (ladinisch: Anpez, italienisch: offiziell Cortina d’Ampezzo) und Vertreter der Welschtiroler aus dem Trentin möchten wieder Österreicher werden. In Österreich selbst wird die Frage mittlerweile landesweit diskutiert und Vertreter aller österreichischen Parteien, sogar aus den Reihen der Grünen, haben ihre Unterstützung für ein solches Vorhaben bekundet.

Umstritten war bisher vor allem der rechtliche Rahmen, über den den Südtirolern ein Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht werden sollte. Einen möglichen Präzedenzfall stellen die Bewohner der Siedlung Dreizehnlinden in Brasilien dar, die in den 90er-Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft zugesprochen bekamen. Ihre Vorfahren waren, planmäßig von der damaligen österreichischen Regierung gefördert, als Bürger der (österreichischen) Ersten Republik nach Südamerika ausgewandert, sodass ihre Nachfahren nun nach dem Abstammungsprinzip eingebürgert werden konnten.

Auch die Südtiroler waren aus österreichischer Sicht nach dem Ersten Weltkrieg noch eine Zeit lang Bürger der Ersten Republik, sodass eine analoge Anerkennung prinzipiell denkbar wäre. Der zuständige Ausschuss des österreichischen Parlaments hatte diese Frage nun dem Innen- und dem Außenministerium sowie wegen ihrer verfassungsrechtlichen Aspekte auch dem Bundeskanzleramt vorgelegt. Ein Gutachten des Innenministeriums hatte schon vor seiner Bekanntgabe für Furore gesorgt, da es angeblich das gesamte Vorhaben für verfassungsrechtlich unmöglich erklären würde. Tatsächlich vertraten die Juristen die Ansicht, dass es nach der jetzigen Gesetzeslage nicht möglich sei, die Staatsbürgerschaft ausschließlich an die Südtiroler zu vergeben. Hierfür sei eine Änderung des Gesetzes nötig.

Eine solche einfache Gesetzesänderung ist weitaus unkomplizierter als eine Änderung der Verfassung, sodass die Einbürgerungsbefürworter aufatmen konnten. Inzwischen hat auch das Bundeskanzleramt bestätigt, dass es in dieser Frage keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe. Angesichts des parteien­übergreifenden Grundsatzkonsenses werden die Südtiroler daher wohl bald die Möglichkeit haben, auch die Staatsangehörigkeit ihrer Schutzmacht zu erwerben. Thomas W. Wyrwoll


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