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30.07.11 / Bankgeheimnis fast Makulatur / Schweizer Bundesgericht: Institute müssen Kontodaten herausgeben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-11 vom 30. Juli 2011

Bankgeheimnis fast Makulatur
Schweizer Bundesgericht: Institute müssen Kontodaten herausgeben

Die Herausgabe der Daten von 255 Konten amerikanischer Bürger bei der Großbank UBS im Jahr 2009 an die US-Steuerbehörden durch die Finanzmarktaufsicht ist rechtmässig. Dieser jetzt erfolgte Entscheid des Schweizer Bundesgerichts löst – darüber sind sich die Analysten einig – einen Dammbruch aus, der das Schweizer Bankgeheimnis fast zur Makulatur erklärt und von weiteren Staaten als gefährliches Signal verstanden werden dürfte, an die Kundendaten ihrer Bürger zu kommen. Das weltweite Vertrauen von Anlegern wird erschüttert, die finanziellen Folgen sind kaum absehbar. Und schon fordern die Amerikaner die Offenlegung aller Daten amerikanischer Staatsbürger. Vorsichtshalber hat die US-Justiz vier Banker des Instituts der Verschwörung zur Steuerhinterziehung angeklagt, eine weitere Klage läuft gegen den Züricher Treuhänder Beda Singenberger, der 60 Kunden geholfen haben soll, insgesamt 184 Millionen Dollar bei der UBS zu verstecken.

Das brisante Urteil trifft die Eidgenossenschaft zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt, denn gegenwärtig laufen Verhandlungen über einen Vergleich mit den USA, der die Schweizer Banken, ihre Angestellten und vor allem ihre Kunden vor weiteren Klagen durch die US-Justiz schützen soll. Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen der Amerikaner. Sie glauben ohnehin, genügend Material in Händen zu haben, um nach der UBS auch die Credit Suisse in die Knie zwingen zu können, eine erste Anklage läuft. Und schon zittern weitere Geldhäuser, in den Enthüllungssog zu geraten.

Die Bundesrichter stützen sich bei ihrem Entscheid auf die sogenannte polizeiliche Generalklausel, die es ermöglicht, bei einem drohenden Notstand andere Gesetze auszuhebeln. In diesem Fall hätten ein wirtschaftlicher Notstand, eine Destabilisierung der Schweizer Wirtschaft und ein eventueller Konkurs der UBS im Fall einer Anklage in den USA gedroht, so die Richter. Kritiker, wie der Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, Peter V. Kunz, verweisen darauf, das Notstandgesetz sei für so schwere Fälle wie einen Atomgau oder den Einmarsch fremder Truppen geschaffen worden. In diesem Fall aber werde es bei einer lediglich behaupteten Gefahr für eine private Institution angewendet. Das verstoße gegen die Prinzipien des Schweizer Rechtsstaates. Da die USA ihre Interessen aus der Position der Stärke heraus vertreten und notfalls mit dem Entzug der Börsenzulassung an der Wall Street drohen, sehen Beobachter das Bollwerk Helvetien ohnehin gefährdet. Denn bei genügend Druck sind schon vor dem Urteil – allerdings gestohlene – Bankdaten an ausländische Finanzbehörden herausgegeben worden, was die eidgenössische Finanz­welt in ihrem Selbstvertrauen erschüttert.

Verhandlungen mit Deutschland über eine Abgeltungssteuer für die Schweizer Banken sind ebenso festgefahren wie Gespräche mit den Briten, da einige kleinere Institut ihre Zahlungsunfähigkeit befürchten. Vor allem die im Voraus zu zahlende Garantiesumme ist umstritten. Die Privatbank Julius Bär kaufte sich mit einer Zahlung von 51 Millionen Franken an die Bundesrepublik von einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung frei. Internationaler massiver Druck hat den einst ehernen Harnisch der wehrhaften Schweiz längst durchlöchert.   Joachim Feyerabend


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