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06.08.11 / Wer ist deutsch? / Integrationsministerin will dauerhaft zwei Pässe für Ausländerkinder

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-11 vom 06. August 2011

Wer ist deutsch?
Integrationsministerin will dauerhaft zwei Pässe für Ausländerkinder

Baden-Württembergs Integrationsministerin Öney will erneut das Staatsbürgerschaftsrecht verändern. Auf die offene Integrationsfrage gibt sie keine Antwort.

Nur gut ein Jahrzehnt nach seiner Einführung gerät das im Jahre 2000 verabschiedete neue Staatsbürgerschaftsrecht schon wieder in die Schusslinie. Seit der Reform bekommen alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zunächst automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft zu der der Eltern dazu. Erst im Alter von 18 bis 23 Jahren sollen sie sich entscheiden, welche der beiden Nationalitäten sie annehmen wollen.

Die damals von Rot-Grün durchgesetzte Änderung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts will Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney nun erneut verändern. Ihr Ziel ist es, dass Ausländerkinder dauerhaft zwei Pässe behalten dürfen. Dieses Ziel hatte Rot-Grün schon 2000 verfolgt, musste wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und breitem Widerstand im Volk aber einen Kompromiss mit der schwarz-gelben Opposition finden.

Öney argumentiert, dass Kinder von EU-Bürgern und solche aus binationalen Ehen schon heute beide Pässe behalten dürften. Das sei eine Ungleichbehandlung. So halte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) nach wie vor seinen britischen Zweitpass.

Zugleich hat Öney den baden-württembergischen Einbürgerungstest von 2005 wieder abgeschafft. Darin waren Einwanderern Fragen nach ihrer Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordung oder zum Terror, aber auch zur Stellung der Frau und zu homosexuellen Partnerschaften gestellt worden. Gerade die letzten beiden Fragen waren von muslimischen Verbänden heftig kritisiert worden als Ausdruck der Stigmatisierung islamischer Vorstellungen.

Festhalten will Öney zunächst am Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Da stehe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus, so die Ministerin, das wolle sie abwarten.

In der EU ist tatsächlich geregelt, dass ein EU-Bürger nicht gezwungen werden darf, seine bisherige Staatsbürgerschaft abzustreifen. Indes ist diese Sonderbehandlung, welche Öney als Diskriminierung geißelt, gewollt: Sonderrechte für EU-Bürger sollen den Zusammenhalt der Unionsvölker festigen.

Die Erleichterungen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft von 2000 waren von dem Versprechen getragen, dass damit die Integration gefördert würde. Allerdings konnte bislang niemand einen substantiellen Fortschritt bei der Eingliederung ausländischer Zuwanderer benennen, der aus dieser Reform resultiert. Stattdessen treten Integrationsprobleme nun eben weit häufiger als früher bei „Deutschen mit Migrationshintergrund“ auf statt bei Ausländern mit Wohnsitz in Deutschland. Auf die Frage der Integration und Assimilation gibt Öneys Vorstoß abermals keine brauchbare Antwort. Hans Heckel (siehe Kommentar Seite 8)


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