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10.09.11 / Abmahnung aus Brüssel / EU fordert Lockerung des deutschen Ausländerrechts – Nachzug von entfernten Verwandten wird leichter

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-11 vom 10. September 2011

Abmahnung aus Brüssel
EU fordert Lockerung des deutschen Ausländerrechts – Nachzug von entfernten Verwandten wird leichter

Nach der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission muss Deutschland sein Ausländerrecht lockern. Von Brüssel gefordert werden unter anderem Erleichterungen beim Nachzug entfernter Verwandter und beim Zuzug im Rahmen von homo­sexuellen Lebensgemeinschaften.

Gleich zehn Länder sehen sich derzeit dem Vorwurf ausgesetzt, gegen das Gebot der Freizügigkeit innerhalb der EU zu verstoßen. Zu den Ländern, denen unter anderem auch die „Diskriminierung von EU-Bürgern“ vorgeworfen wird und gegen die EU-Justizkommissarin Viviane Reding ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, gehört auch Deutschland. In Brüssel will man durch das bestehende deutsche Ausländerrecht auch eine Diskriminierung von Homo­sexuellen erkannt haben. Anders als beim Ehegattennachzug müssen gleichgeschlechtliche Partner von Unionsbürgern bisher vor dem Zuzug zumindest elementare Deutschkenntnisse nachweisen. Weiterhin wurde durch die Kommission die Forderung erhoben, nachgezogenen Partnern automatisch einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewähren. Ein weiterer bemängelter Punkt des deutschen Ausländerrechts betrifft die Nachzugsmöglichkeit bei nur entfernten Verwandtschaftsverhältnissen. Bislang ist eine solche Möglichkeit im Rahmen von Härtefallregelungen vorgesehen. Zukünftig soll nach EU-Vorgaben ein Nachzug genehmigt werden, sobald die auf EU-Gebiet aufenthaltsberechtigte Person für den Unterhalt der nachziehenden Verwandten garantiert.

In der gesamten EU will die Kommission 786 Verletzungen gegen die Freizügigkeit festgestellt haben, wobei inzwischen bei 90 Prozent der bemängelten Fälle eine Nachbesserung erfolgt ist. Der Ausgang von 75 Fällen gilt derzeit noch als ungeklärt. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde bereits am 16. Juni 2011 eröffnet, allerdings erst jetzt durch die Reaktion der Bundesregierung in der Öffentlichkeit beachtet. In der Antwort der Bundesregierung an die EU-Kommission wurden die geforderten Nachbesserungen beim Ausländerrecht bereits angekündigt, so dass es zu einer Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof wahrscheinlich nicht mehr kommen wird.

Die von Brüssel geforderten Änderungen am deutschen Ausländerrecht könnten allerdings erst ein kleiner Vorgeschmack gewesen sein. Erhebliche Brisanz, auch für Deutschland,

steckt in einem Fall, der bereits im Mai in den Niederlanden vor einem Gericht verhandelt wurde: Dort hatte eine Afghanin dagegen geklagt, dass sie vor der Einreise in die Niederlande einen Sprachtest absolvieren soll. In einer Stellungnahme an das Gericht machten Juristen der EU-Kommission klar, dass EU-Staaten zwar Integrationsforderungen stellen dürften, allerdings das Recht auf Zusammenleben mit der Familie Vorrang habe. Durch ein Nachgeben der niederländischen Behörden wurde vermieden, dass der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird. Angesichts der Stellungnahme der EU-Kommission war der Ausgang des Prozesses absehbar. Dass der Fall keinerlei Bedeutung auf die bestehende Regelung in Deutschland hat, wie von der Bundesregierung behauptet, dürfte sich als Illusion herausstellen. Auf parlamentarische Anfragen der Linkspartei und der Grünen zu dem Vorgang hat die Bundesregierung bisher jedenfalls eine solche Antwort gegeben. Bis auch vor einem deutschen Gericht in einem derartigen Fall Klage erhoben wird, dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

Resultat könnte die Aushebelung der seit dem Jahr 2007 bestehenden Regelungen zum Familiennachzug sein, die unter anderem auch den Nachweis grundlegender Sprachkenntnisse vorsehen. Welche Politik von der EU-Kommission bezüglich der Zuwanderung zukünftig zu erwarten ist, machte unterdessen Innenkommissarin Cecilia Malmström deutlich. In einem Beitrag für die „Financial Times Deutschland“ sprach sie sich dafür aus, die gesetzlichen Hürden für die Einwanderung in die EU abzusenken. Mit dankenswerter Offenheit nannte Malström in dem mit „Öffne dich, Europa“ überschriebenen Artikel auch gleich das probate Mittel, mit der nach ihrer Meinung mehr Einwanderung aus Drittstaaten erreicht werden soll: die Installierung eines gemeinsamen EU-Zuwanderungssystems.            Norman Hanert


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