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17.09.11 / Sozialhilfe gegen Arbeit / Ungarn verpflichtet Arbeitslose zu gemeinnützigen Tätigkeiten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-11 vom 17. September 2011

Sozialhilfe gegen Arbeit
Ungarn verpflichtet Arbeitslose zu gemeinnützigen Tätigkeiten

Ein Land, in dem Linke und Internationalisten ausgebootet wurden, hat ein mediales Problem. Selbst dann, wenn sich die neue Regierung – so wie in Ungarn – auf eine einwandfrei errungene Zweidrittelmehrheit stützen kann: Die alten Seilschaften sind eben international besser vernetzt. So gibt es nun – außerhalb Ungarns – auch viel Geschrei über ein Anfang September in Kraft getretenes Gesetz zur „gemeinnützigen Beschäftigung“. Von „Zwangsarbeit“, „Arbeitslager“ und „Arbeit macht frei“ ist da gleich die Rede.

In Ungarn selbst bietet sich ein anderes Bild: Das Gesetz geht davon aus, dass selbst die von der EU geförderten Schulungsprogramme für Arbeitslose, die keinerlei Ausbildung haben, erfolglos geblieben sind. Genau diese Personen, die heute von Sozialhilfe und Schwarzarbeit leben, sollen mit dem neuen Programm in den regulären Arbeitsprozess eingegliedert werden.

Der Arbeitspflicht unterliegt, wer über sechs Monate ohne Arbeit ist. Den Anspruch auf Sozialhilfe verliert, wer Arbeit ablehnt, nicht aber wer nicht vermittelt werden kann. Das Beschäftigungsverhältnis unterliegt mit kleinen Ausnahmen dem allgemeinen Arbeitsgesetz. Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden täglich. Zusätzlich gibt es Transport und eine Mahlzeit bis hin zu Quartier und Verpflegung – je nach Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Das Spektrum an Tätigkeiten ist breit gefächert, denn als mögliche Arbeitgeber sind neben Behörden auch Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen vorgesehen. Die Katholische Kirche hat bereits Bereitschaft zur Beschäftigung schwer vermittelbarer Personen bekundet. In der Praxis dürfte es aber vorwiegend um Hilfsarbeiten bei Bau, Waldwirtschaft, Instandhaltung und Reinigung der Bahnkörper sowie Ka-tastrophenschutz gehen.

Es ist unschwer zu erraten, dass von den neuen Maßnahmen überwiegend Zigeuner betroffen sind. Auch daran stoßen sich natürlich ausländische Kritiker, während die Ungarn ganz anders denken: Die Zigeuner, die sich selbst in Ungarn gar nicht „Roma“ nennen, machen etwa zehn Prozent der Bevölkerung aus, haben aber weit überproportionale Arbeitslosigkeits- und Kriminalitätsraten, und etwa 100000 sind Sozialhilfeempfänger.

Sachlich könnten Kritiker sicherlich fragen, ob die Maßnahmen etwas bringen. Die Regierung hofft auf Einsparungen von über 200 Millionen Euro jährlich – was jedoch optimistisch scheint, denn mit dem neuen Gesetz fällt ja auch zusätzliche Verwaltungsarbeit an. Die Sache ist allerdings im Zusammenhang mit dem – fast verzweifelten – Bemühen der Regierung zu sehen, Budget-Defizit und Staatsschulden in den Griff zu bekommen. Daher wird auch versucht, die überbordende, aber bereits vor 1989 blühende Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft einzudämmen sowie die Steuermoral anzuheben. R. G. Kerschhofer


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