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24.09.11 / Land Brandenburg verliert / Schulen: Geschlechtertrennung auf Wunsch nun doch möglich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-11 vom 24. September 2011

Land Brandenburg verliert
Schulen: Geschlechtertrennung auf Wunsch nun doch möglich

Dass brandenburgische Schulen in freier Trägerschaft keinen leichten Stand bei der Landesregierung haben, ist nichts Neues. In einem Rechtsstreit zwischen dem Land und den Trägern einer Privatschule konnten Letztere nun einen erstaunlichen Sieg davontragen: Wie das Oberlandesgericht Berlin-Potsdam entschied, ist die Gründung eines Jungen- und Mädchengymnasiums in Potsdam möglich. Das Land Brandenburg hatte hierfür 2007 der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. die Genehmigung versagt. Nach der Entscheidung der Richter war die Ablehnung rechtswidrig, der Antrag der Fördergemeinschaft muss neu entschieden werden.

Bereits 2009 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam ebenfalls die Gründung von geschlechtergetrennten Schulen für grundsätzlich legitim erklärt, das Land Brandenburg hatte hiergegen jedoch Berufung eingelegt. Das Land berief sich auf das brandenburgische Schulgesetz und sah in der gemeinsamen Unterrichtung von Jungen und Mädchen ein „Strukturprinzip“ des deutschen Bildungssystems. Der Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp (SPD) bedauerte nun das Urteil und erklärte, anders als das Gericht sehe das Land eine „grundlegende Bedeutung der gemeinsamen Erziehung von Mädchen und Jungen“.

Die Fördergemeinschaft berief sich hingegen auf Artikel 7 des Grundgesetzes. Danach ist die Genehmigung für private Schulen zu erteilen, wenn diese „in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. Weiterhin sei die Genehmigung zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte „nicht genügend gesichert“ ist.

Wie nicht anders zu erwarten, zeigte sich die Fördermitgliedschaft erfreut über das Urteil und sprach von einer „guten Entscheidung für die Freiheit privater Schulen“. Schulbildung mit Geschlechtertrennung ermögliche die „optimale Ausbildung von Jungen und Mädchen“, so der Verein. Bei der geplanten Gründung der geschlechtergetrennten Schule wolle man mit dem Land „vertrauensvoll zusammenarbeiten“. Der Verein betreibt im nordrhein-westfälischen Jülich seit 40 Jahren ein Mädchengymnasium. Diese schulische Freiheit in NRW und anderswo ist nun bereits bis in die „kleine DDR“ vorgedrungen. Lion Edler


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