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12.11.11 / Trinken oder Fahren / Zahlreiche Verbände fordern Alkoholverbot am Steuer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-11 vom 12. November 2011

Trinken oder Fahren
Zahlreiche Verbände fordern Alkoholverbot am Steuer

Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“, das propagiert Walter Eichendorf vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Der DVR fordert ein gesetzliches Alkoholverbot am Steuer – pünktlich zu der in dieser Woche beginnenden Anhörung zur Verkehrssicherheit im Deutschen Bundestag. Auch die Automobil- und Verkehrsclubs AvD und VCD, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Fahrlehrerverbände und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsminister haben sich für eine Null-Promille-Regelung ausgesprochen.

2010 starben 345 Menschen bei Alkoholunfällen in Deutschland. Hinzu kommen rund 5000 schwer Verletzte und knapp 14000 leicht Verletzte durch Alkohol am Steuer. Zwar sind die Zahlen rückläufig – 2009 kamen noch 440 Menschen bei Alkoholfahrten ums Leben –, „doch es sind immer noch zu viele“, meint Pressesprecher Sven Rademacher vom DVR. Er verweist auf die positiven Ergebnisse der Null-Promille-Regelung für junge Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr. Für sie gilt bereits seit 2007 ein absolutes Alkoholverbot. „Die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsverstöße ging in einem Jahr um 17 Prozent zurück. Bei den über 21-Jährigen lag der Rückgang dagegen nur bei 2,5 Prozent.

AvD-Vizepräsident Hasso Werk hält zudem die derzeit geltende rechtliche Situation für „nicht ganz nachvollziehbar“. Weil ja bis 0,5 Promille Alkohol im Blut „erlaubt“ sind, trinken sich viele „an die Grenze heran“: Zwei Glas Bier oder ein Glas Wein, so rechnen etliche Autofahrer, müssten bis 0,5 Promille „doch noch drin“ sein. Je nach Körpergewicht und vereinnahmter Mahlzeit auch ein oder zwei „Bierchen“ mehr. Die wenigsten Autofahrer wüssten, dass bereits 0,3 Promille bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, zum Beispiel bei einer Unfallbeteiligung oder beim Übersehen einer roten Ampel, einen Straftatbestand erfüllen. 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen werden dagegen „nur“ als Ordnungswidrigkeit gewertet. Ab 1,1 Promille liegt dann eine Straftat vor. „Die unterschiedlichen Promille-Grenzen sind sehr verwirrend und einem Laien nur schwer vermittelbar.“ Schon deswegen fordert der AvD „eine konsequentere und klarere Linie“.

Ganz anders sieht das der größte Automobilclub in Deutschland, der ADAC. Zwar müsse alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit „effektiv bekämpft“ werden. Doch sei dafür die „Absenkung der geltenden Promillegrenze von 0,5 auf 0,0 Promille nicht geeignet“. ADAC-Referentin Marion-Maxi Hartung: „Statt über neue Grenzwerte zu diskutieren, sollten die geltenden Werte durchgesetzt und dazu die Kontrolldichte erhöht werden.“ Denn nur jede 600. Alkoholfahrt werde entdeckt und angezeigt. „Hier gibt es ein Umsetzungs- und kein Regelungsdefizit.“

Die Null-Promille-Befürworter treten zwar für eine klare und eindeutige Entweder-(trinken)-Oder (fahren)-Regel ein, wollen aber einen Toleranzbereich bis 0,2 Promille einräumen. Schon wegen der Geräte-Messfehler oder auch wegen der natürlichen, geringen Blutalkoholkonzentration. „Damit sollten sich auch die Diskussionen um den Verzehr von Schnapspralinen oder die Einnahme von Hustensaft erledigt haben“, resümiert DVR-Präsident Eichendorf.  Siegfried Schmidtke


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