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26.11.11 / Nicht geächtet / Eckpunktepapier relativiert Vertreibung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-11 vom 26. November 2011

Nicht geächtet
Eckpunktepapier relativiert Vertreibung

Das vom Direktor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, Manfred Kittel, vorgelegte „Eckpunktepapier“ ist inzwischen vom Stiftungsrat, dem auch Vertreter der Vertriebenen angehören, als „Beratungsgrundlage“ begrüßt worden und soll demnächst nach Beratung von ihm verabschiedet werden. Im Hinblick auf diese Beratungen soll hier auf einige grundsätzliche Schwächen des Papiers hingewiesen werden.

Der mit einer künftigen Dauerausstellung über Flucht und Vertreibung verbundenen Zielsetzung, „Vertreibung als gewalttätiges Instrument und als Unrecht zu jeder Zeit und an jedem Ort zu ächten“, kann selbstverständlich nicht widersprochen werden. Wenn jedoch das Thema im Hinblick auf „das Schicksal von 60 bis 80 Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen“ thematisiert werden soll, „die aufgrund von Kriegen und Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Europa ihre Heimat verloren haben“ und die Vertreibung der Deutschen „in der Folge der nationalsozialistischen Politik“ betrachtet wird, dann stellt sich die Frage, ob unter diesen politisch vorgegebenen Voraussetzungen und bei diesem Ansatz die Vertreibung der Deutschen eine angemessene Darstellung finden kann.

Der historische Rahmen, in den Vertreibungen gestellt werden, ist verhältnismäßig weit gespannt. Die „Eckpunkte“ gehen im Anschluss an den gesetzlichen Auf-trag davon aus, dass die Vertrei-bung der Deutschen „in der Folge der nationalsozialistischen Poli-tik“ zu betrachten sei. Es handelt sich hier um einen fragwürdigen Gesichtspunkt. Zum einen lässt sich das so verstehen, dass jene Politik ursächlich für die Vertreibungen der Deutschen war. Eine solche Aussage ist aber in Bezug auf geschichtliche Handlungen nur mit Einschränkungen anzuerkennen. Solche Handlungen haben jedenfalls keine Ursachen in dem Sinne, in dem wir Ursachen bei natürlichen Vorgängen feststellen. Sie sind durch bestimmte Situationen veranlasst, aber die eigentliche Entscheidung zum Handeln wird dadurch noch nicht zwingend bestimmt. Diese hat letztlich ihre Grundlage in bestimmten Bestrebungen und Zielsetzungen der Handelnden. Dieser Sachverhalt wird durch die Aussage, die Vertreibung der Deutschen sei eine „Folge der nationalsozialistischen Politik“ gewesen, gänzlich verdeckt. Zutreffend muss vielmehr gesagt werden, dass die nationalsozialistische Politik und damit verbundene Verbrechen nur Anlass für die Vertreibung, die eigentlichen Beweggründe jedoch anderer Art waren.

Soll jene Aussage dann zum an-deren in dem Sinne verstanden werden, dass die Vertreibung der Deutschen durch die vorherge-gangene nationalsozialistische Politik gerechtfertigt ist, dann liegt darin ein Widerspruch zu dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass vorhergehendes Unrecht nicht die Begehung neuen Unrechts rechtfertigt.

Damit wird deutlich, dass die Konzeption der Dauerausstellung bei den gesetzlichen Vorgaben und den daran ausgerichteten Eckpunkten das Ziel einer Ächtung von Vertreibungen kaum erreichen kann. Dazu bedarf es einer moralisch-rechtlichen Be- und Verurteilung, die aber durch die Darstellung der Vertreibung der Deutschen als Folge nationalsozialistischen Unrechts nicht erreicht wird.

Den deutschen Vertriebenen kann eine solche Dauerausstel-lung kaum Genugtuung bringen. Eine angemessene pragmatische Geschichtsdarstellung von Vertreibungen hätte den vielseitigen sowie wechselseitigen Unrechtszusammenhang der in dieses Geschehen verwickelten Staaten aufzuzeigen, wenn sie diese Vertreibungen wirksam ächten wollte. Das kann nur eine wissenschaftliche Geschichtsschreibung leisten, die sich keinen geschichtspolitischen Vorgaben unterwirft.

Für den Vorstand der LO-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

Jürgen Zauner, Ulrich Penski, Arnold Schumacher, Klaus-Arno Lemke, Ehrenfried Mathiak (Ehrenvorsitzender), Wilhelm Kreuer


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