29.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
10.12.11 / Urteil schafft kaum Klarheit / Moslem wollte Gebetsraum in seinem Gymnasium

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-11 vom 10. Dezember 2011

Urteil schafft kaum Klarheit
Moslem wollte Gebetsraum in seinem Gymnasium

Der Berliner Schüler Yunus M. (18) ist nach mehrjährigem Streit um rituelles Beten vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gescheitert. Er hatte ein Recht auf islamische Gebete in seiner Schule, dem von Schülern aus 29 Glaubensrichtungen geprägten Berliner Diesterweg-Gymnasium, durchsetzen wollen.

Das BVG-Urteil schafft nur im Fall Yunus M. Klarheit, nicht für alle Schulen, doch wird es Vorbild für die weitere Rechtsprechung sein. Danach darf Yunus M. zwar nicht an seiner speziellen Schule rituell beten, für Gebete in der Schule generell solle aber Raum bleiben. Das freut die Kirchen. Sie sehen die Chance, die gerade in Berlin zwischen Senat und Kirchen umkämpfte Frage des Glaubens in der Schule neu zu erörtern. „Die öffentliche Schule ist kein ,religionsfreier‘ Raum, sondern offen für die Religionen ihrer Schüler“, so die EKD zum Urteil.

Die von der Kirche als „Symbolpolitik“ gegeißelte Ablehnung der Gebete erneuerte Beate Stoffers von der Senatsverwaltung Bildung dennoch: „Es ging nie um einen Gebetsraum, es ging um ein Gebet, das eine demonstrative Wirkung hat nach außen.“ Die Vorinstanz hatte in ihrem Urteil betont, allein am Diesterweg-Gymnasium habe es nach Yunus fünf weitere Gebetsraum-Anträge gegeben.

Nachahmer sind weiterhin zu erwarten, denn eine allgemein verbindliche Lösung machte Richter Werner Neumann im jetzigen Urteil nicht deutlich: „Will man neu austarieren, welche religiösen Bekundungen an Schulen zulässig sein sollen, braucht man dafür eine parlamentarische Grundlage.“ Die Politik muss also ein neues Gesetz schaffen, will sie Ansprüche auf rituelles Beten an Schulen generell abwehren. Bis dahin haben neue Klagen gute Chancen. Das gilt jedenfalls, solange der Religionsfrieden an der jeweils betroffenen Schule nicht so vergiftet ist, wie er es am Diesterweg-Gymnasium war, denn die dortige Stimmung beeinflusste auch die jetzige Entscheidung: Pöbeleien und Prügel um die rechte islamische Gesinnung ließen dort einen überkonfessionellen Raum der Stille scheitern. Schulen, die von Jugendlichen vieler Religionen geprägt sind, brauchen also keine Gebetsräume einzurichten, andere möglicherweise schon. Kenan Kolat, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, fordert denn auch: „Wir sollten aber diese Entscheidung nicht den Gerichten überlassen.“ SV


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren