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14.01.12 / Schielen auf NPD-Sitze / Schwerin: Rot-Grün hofft auf Machtübernahme durch Parteiverbot

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-12 vom 14. Januar 2012

Schielen auf NPD-Sitze
Schwerin: Rot-Grün hofft auf Machtübernahme durch Parteiverbot

Während die zuständigen Innenminister der Bundesländer und andere Politiker darüber streiten, ob ein neues NPD-Verbotsverfahren in die Wege geleitet werden sollte, machen sich Grüne und Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern Gedanken darüber, wie aus einen solchen Verbot politische Vorteile zu ziehen seien. Paragraf 47 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes würden das möglich machen. Nach einem erfolgreichen Verbotsverfahren käme es nach ihrer Vorstellung zu einer erneuten „Feststellung des Wahlergebnisses“.

Danach würden die Stimmen für die NPD bei den letzten Landtagswahlen unter den Tisch fallen und ihre fünf Landtagssitze auf die anderen Parteien verteilt. Bei 71 Landtagssitzen läge die absolute Mehrheit – wie bisher – bei 36 Mandaten. Erhielten die Fraktionen von SPD und Grünen nach der neuen Berechnung je einen Sitz mehr, kämen sie gemeinsam auf eben jene 36 Sitze und damit auf eine absolute Mehrheit im Parlament. Die Grünen könnten dann die CDU als Koalitionspartner der SPD ablösen.

Gleichwohl bleibt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) einer der eifrigsten Befürworter eines neuen NPD-Verbotsverfahrens. Allerdings scheint es Caffier nun nicht mehr so eilig zu haben. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Zelle aus Zwickau müssten abgewartet werden, so der Minister. Erst wenn diese ergäben, dass es eine Übereinstimmung von gewalttätigen Strukturen im kriminellen Milieu und der NPD gebe, sei ein Antrag auch erfolgreich, so Caffier.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist dabei, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und entsprechendes Material zusammenzustellen, um das Verbotsverfahren betreiben zu können. Die Vorbereitungen für das Verfahren würden wahrscheinlich nicht vor 2013 abgeschlossen sein, sodass es gut möglich wäre, dass Caffier und seine Partei dann bis 2016 „überwintern“. Dann wird in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin neu gewählt.

In Sachsen sind Überlegungen zur Regierungsneubildung wie in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich. Dort gilt ein anders Wahlgesetz, das die Neuverteilung verloren gegangener Mandate nicht zulässt. Selbst wenn, würde eine „Neuverteilung“ der NPD-Sitze nicht reichen, um die Mehrheit der CDU-FDP-Koalition zu brechen. Hans Lody


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