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04.02.12 / Kein »goldener Handschlag« / Finanzminister lehnt Vorruhestandsregelung für Bundeswehr ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-12 vom 04. Februar 2012

Kein »goldener Handschlag«
Finanzminister lehnt Vorruhestandsregelung für Bundeswehr ab

Kaum ist die große Bundeswehrreform verkündet, droht sie auch schon zu scheitern, denn Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière hat vorher offenbar nicht mit seinem Kollegen Wolfgang Schäuble gesprochen. Kern der Wehrreform soll ein umfangreicher Personalabbau sein. Der ist dem Bundesfinanzministerium jedoch zu teuer. Die Pläne des Verteidigungsministers würden Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Dem könne es, so das Finanzministerium gleich im ersten Satz seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bundeswehr-Reformbegleitgesetzes, „gegenwärtig nicht zustimmen“. Das zentrale Ziel, überzähliges Personal der Bundeswehr „vorrangig durch Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst“ und damit kostengünstig abzubauen, könne damit nicht erreicht werden.

Bei der Vorstellung der Bundeswehrreform hatte de Maizière noch verkündet, für die ausscheidenden Soldaten werde es „keinen goldenen Handschlag“ geben. Doch nun sind es gerade die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Vorruhestandsregelungen, die das Finanzministerium als „übermäßig großzügig ausgestaltet“ ablehnt. Dadurch sei zu erwarten, dass der Personalabbau bei Soldaten und Wehrbeamten überwiegend durch eine finanziell attraktive vorzeitige Zurruhesetzung erfolge. Diese solle aber erst greifen, wenn alle anderen Möglichkeiten zum Personalabbau, wie Altersteilzeit oder eine Weiterverwendung in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, ausgeschöpft seien. Außerdem kritisieren Schäubles Beamte, die Daten ihrer Kollegen von der Hardthöhe zum Personalabbau und dessen Folgekosten seien zu unkonkret und die Vorruhestandsregelungen nicht befristet. Sie rügen auch, dass einerseits viel Geld ausgegeben werden soll, um Personal loszuwerden, andererseits aber mit attraktiven finanziellen Konditionen um Nachwuchs geworben werde.

Was der Bundesverteidigungsminister will, ist klar: Möglichst schnell viel von seinem Überhangpersonal loswerden. Das geht jedoch nur durch finanzielle Anreize zum Vorruhestand, denn für einen altgedienten Soldaten ist es kaum attraktiv, sich zum Verwaltungsbeamten umschulen zu lassen und fortan Dienst am Schreibtisch zu leisten. Da bleibt er doch lieber bei der Truppe. Deshalb ist das von de Maizières Ressort entworfene Reformbegleitgesetz ganz auf die kurz- und mittelfristige Reduzierung des Personals seines Hauses zugeschnitten. Schäuble dagegen geht es nicht nur darum, die Kosten der Bundeswehrreform niedrig zu halten. Er muss ressortübergreifend planen und alle Folgen bedenken. Die aber könnten ungeahnte Ausmaße annehmen, sollte die großzügige Vorruhestandsregelung für die Bundeswehr Begehrlichkeiten in anderen Bereichen der Verwaltung wecken, in denen ebenfalls Personal abgebaut werden muss. Dann könnte das Reduzierungsmodell unter Hinweis auf den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz schnell Schule machen, wodurch ein Fass ohne Boden geöffnet wäre.

In der Truppe ärgert man sich über die Knauserigkeit des Finanzministeriums, hatte es sich doch bei der Privatisierung von Post und Bahn überaus großzügig gezeigt. Damals musste kein Beamter in einen anderen Bereich wechseln. Tausende wurden pensioniert, kurzerhand für dienstunfähig erklärt oder bei vollen Bezügen freigestellt. Wer kann es den Soldaten verdenken, dass sie sich das auch wünschen? Jan Heitmann


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