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11.02.12 / Netzfreiheit ad acta gelegt / Handelsabkommen »Acta« greift weitreichend in Grundrechte ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-12 vom 11. Februar 2012

Netzfreiheit ad acta gelegt
Handelsabkommen »Acta« greift weitreichend in Grundrechte ein

Die Regierungschefs Polens, Sloweniens und Tschechiens ziehen die Notbremse gegen die Totalüberwachung aller Internetaktivitäten. Sie haben angekündigt, das umstrittene Anti-Fälschungs-Handelsabkommen („Acta“) im Gegensatz zu den großen Industrienationen vorerst nicht zu ratifizieren. Mit diesem internationalen völkerrechtlichen Vertrag wollen die teilnehmenden Staaten Standards zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sowie Produkt- und Markenpiraterie festlegen. Doch was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, greift weitreichend in die moderne Kommunikation und die Grundrechte ein. „Acta“ sieht nicht nur eine Bestrafung der Rechteverletzer vor, sondern ermöglicht es, auch die Internetdienstanbieter in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen, Verstöße den Behörden melden und nach drei Verstößen den Internetzugang sperren.

Kritiker befürchten einen Eingriff in die Privatsphäre, die gravierende Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie einen politischen Missbrauch der Regeln zur Internetzensur. Am Ende könnte gar die weltweite Durchsetzung von Internetsperren stehen. Kritisiert wird auch die mangelnde Transparenz beim Zustandekommen des Gesetzes und fehlende Information über dessen Inhalt und Auswirkungen. Juristen bemängeln zudem ungenügende Rechtssicherheit durch unklare Formulierungen, deren Auslegung durch Heranziehung der Verhandlungsprotokolle erfolgen soll. Da diese noch nicht veröffentlicht sind, müssten die Parlamente über etwas abstimmen, was sie noch gar nicht kennen. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts haben daher geraten, „Acta“ nicht zu ratifizieren. Der EU-Ministerrat hat dennoch zugestimmt – in einer nichtöffentlichen Sitzung des Agrar- und Fischereirates. Jan Heitmann


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