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25.02.12 / Unnütze Gutachten / EU: Papierberge statt Bürgerbeteiligung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-12 vom 25. Februar 2012

Unnütze Gutachten
EU: Papierberge statt Bürgerbeteiligung

Das Kunststück, selbst in Brüssel wegen horrender Kosten und kaum erkennbarer Ergebnisse aufzufallen, bringen bereits seit Jahren zwei Ausschüsse zustande: der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR). Mit den Römischen Verträgen im Jahr 1957 ursprünglich als Vertretung der „organisierte Bürgergesellschaft“ gedacht, haben sich die beiden Institutionen inzwischen zur Verkörperung abgehobener Bürgerferne entwickelt. Entsandt werden in beide Ausschüsse Vertreter zivilgesellschaftlicher Verbände, die beratend zum „europäischen Eini-gungswerk“ beitragen sollen.

In der Realität sind beide Ausschüsse bei den Bürgern nahezu unbekannt. Selbst Berichte über ein 2009 vorgestelltes „Fahrrad-Lexikon“ in allen 23 EU-Amtssprachen, das vom EWSA der Öffentlichkeit präsentiert wurde, oder die regelmäßig wiederkehrenden Meldungen über ausufernde Kosten haben an der Unbekanntheit der Ausschüsse nichts geändert. Dabei hätten die beiden Ausschüsse allein schon wegen der innerhalb von acht Jahren um 50 Prozent aufgestockten Budgets mehr Beachtung verdient. Der Haushalt des EWSA ist mittlerweile auf 130 Millionen Euro, der des AdR auf 86,5 Millionen Euro angewachsen.

Als Gegenleistung erhalten Europas Steuerzahler Berge von Gutachten, von denen allein der EWSA 181 im Laufe des Jahres 2010 produzierte. Rechnet man die Kosten um, dann hat jedes der fast im Zweitage-Rhythmus vorgelegten Papiere 660000 Euro gekostet. Kaum verwunderlich, da in beiden Ausschüssen jeweils 50 Mitarbeiter ein Mindestgehalt von 123890 Euro beziehen. Sechs Beamte erhalten mit 180000 Euro sogar mehr als mancher Regierungschef in Europa. Folge der üppigen Besoldung ist, dass die Hälfte der Ausschussbudgets für Gehälter, Spesenvergütungen, Renten und Reisekosten aufgewendet wird.

Mit dazu beigetragen haben Regelungen, die nur als Freibrief zur Verschwendung aufgefasst werden können. Reisekosten bis zu 49000 Euro jährlich müssen nicht belegt werden. Ebenso wenig belegt ist, ob die von beiden Ausschüsse produzierten Papierberge einen nennenswerten Einfluss auf die hunderte Verordnungen und Richtlinien haben, die jährlich von der EU erlassen werden. N. Hanert


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