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10.03.12 / Opfer zweiter Klasse / Entschädigung von SED-Opfern: VOS kritisiert Versäumnisse

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-12 vom 10. März 2012

Opfer zweiter Klasse
Entschädigung von SED-Opfern: VOS kritisiert Versäumnisse

Brandenburg will dabei bleiben, dass SED-Opfer, die Anrecht auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz haben, die Mittel jedes Jahr neu beantragen müssen. So die Antwort von Sozialminister Günter Baaske (SPD) auf eine Anfrage seines Parteifreundes und Landtagsabgeordneten Werner-Siegwart Schippel.

Die jährliche Antragstellung dient dazu, die Bedürftigkeit der SED-Opfer zu überprüfen. Schippel hatte kritisiert, dass die Betroffenen durch den Zwang zur jährlichen Neubeantragung jedes Mal aufs Neue an das erlittene Unrecht erinnert würden.

Es geht um monatlich bis zu 184 Euro für Personen im Erwerbsalter und bis zu 123 Euro im Rentenalter. Das Geld ist ein Ausgleich dafür, dass die Geschädigten mindestens drei Jahre lang aus politischen Gründen beruflich verfolgt wurden. Dafür müssen sie nachweisen, dass sie aus einem innegehabten Berufsbild in ein niedrigeres versetzt wurden oder dass ihnen das SED-Regime wegen politischer „Unbotmäßigkeit“ das Gehalt um mindestens 20 Prozent gekürzt hat. Dabei dürfen sie eine Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) verteidigt Baaskes Haltung: Da die Einkommensgrenze immer wieder mal angehoben werde, hält sie die jährliche Überprüfung für im Interesse der Betroffenen, zumal Rentenerhöhungen selten die Ausgabenerhöhungen (durch Miete etc.) erreichten.

Indes kritisiert die VOS, dass die monatliche Zuwendung für ehemalige politische Häftlinge der DDR bei 250 Euro pro Person stillstehe und nicht an die Preissteigerung angepasst werde. Für die Renten der DDR-Minister habe die letzte DDR-Volkskammer die Dynamisierung hingegen gesetzlich festgeschrieben. Zudem würden andere Opfergruppen wie Zwangsausgesiedelte und anderweitig politisch Verfolgte gar nicht berücksichtigt, ebenso solche, die weniger als sechs Monate in politischer DDR-Haft gesessen hätten.

NS-Opfer erhielten eine Ehrenrente, auch ins Ausland, SED-Opfer hingegen nicht, so VOS-Sprecher Wolfgang Stiehl gegenüber der PAZ. Zwar verwahre sich die VOS gegen eine Gleichstellung von SED- und NS-Staat. Der Leidensdruck für die überlebenden Opfer aber sei „vollauf vergleichbar“. Stiehl: „Eine Hierarchisierung der Opfer in Opfer erster und zweiter Klasse ist einfach nur unanständig.“ H.H.


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