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31.03.12 / Handschuhehe adé / Fern- und Zwangsheirat auf dem Prüfstand

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-12 vom 31. März 2012

Handschuhehe adé
Fern- und Zwangsheirat auf dem Prüfstand

Das Oberlandesgericht der Pfalz in Zweibrücken hat unlängst einen Begriff in den Fokus gerückt, der vielen nicht geläufig ist: die „Handschuhehe“. Die Richter gaben einem Ehepaar Recht, das am Telefon nach pakistanischem Recht die Ehe geschlossen und sich erst Monate später zum ersten Mal gesehen hatte. Um diese Praxis ist eine Diskussion entbrannt. Vor allem der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach stemmt sich gegen die derzeit noch übliche Anerkennung und setzt sich damit von der FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ab. Nach Ansicht des Querdenkers begünstigt die liberale deutsche Haltung Zwangsehen und Missbräuche meist durch islamische oder hinduistische Familien, wie etwa die trickreiche Anwendung bei Asyl- und Nachzugsverfahren.

Er brachte dies auch in einem Briefwechsel mit der Justizministerin zum Ausdruck. Sie dagegen verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach Ehen formwirksam geschlossen sind, wenn sie „den am Eheschließungsort geltenden Regeln entsprechen“. Das Wort „Handschuhehe“ stammt aus dem vom Libanon über Syrien bis Pakistan üblichen Brauch, wonach der Ehemann einer ihm nicht bekannten Ehefrau einen Handschuh schickt. Dabei kann ein in Deutschland lebender Mann einen Verwandten in der Heimat bevollmächtigen, ein Mädchen für ihn stellvertretend zu ehelichen, wenn der Brautvater dazu seine Zustimmung gibt. In Europas Vergangenheit wurde das Prinzip  bei adligen Verheiratungen angewendet, etwa bei der Eheschließung von Marie Antoinette mit dem späteren König Ludwig XVI. Dem sollte Ende 2010 durch einen Gesetzesentwurf ein Riegel vorgeschoben und einer solchen Verbindung grundsätzlich die personenstandsrechtliche Anerkennung verweigert werden. Doch noch gilt die Akzeptanz „Handschuh statt Ring und Unterschrift“ in Anwesenheit beider Parteien beim Standesbeamten.

Die Handschuhehe ist in Italien, Kolumbien, Mazedonien, den Niederlanden, Mexiko sowie in einigen US-Bundesstaaten zulässig, mit Ministererlaubnis auch in Polen, Portugal und Spanien, darüber hinaus in einigen islamischen Staaten.             Joachim Feyerabend


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