24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
28.04.12 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-12 vom 28. April 2012

Leserforum

Wer bezahlt die Hassprediger?

Zu: „Lügen“ (Nr. 15)

Die radikal-islamischen Salafisten wollen an alle Nichtmuslime kostenlos den Koran verteilen. Damit erhoffen sie sich einen massenhaften Zulauf zum Islam und in der Folge die schnellstmögliche Durchsetzung der Scharia. Da der Koran im Widerspruch zu Freiheit, Demokratie und Menschenrechten steht, sehe ich darin einen Angriff auf unser Grundgesetz. Wer sind die Hintermänner, die diese Aktion bezahlen und sich damit dreist in unsere inneren Angelegenheiten einmischen? Ich bin gespannt, welche Politiker jetzt noch zu ihrem Eid stehen, Schaden vom Volk abzuwenden, indem sie Hassprediger und Volksverhetzer schneller und konsequent abschieben.

Gisela Recki, Troisdorf

 

 

Lieber Russland als Europa

Zu: „Mit dem Rücken zur Wand“ (Nr. 13)

Ich bin selbst geboren und aufgewachsen in Weißrussland. Da leben noch heute meine Verwandten. Besser Allianz und Bündnis mit Russland als Abhängigkeit von Nato und USA mit IWF. Das sind zwei brüderliche Völker! Und das Volk lebt dort viel besser als in der Ukraine, die voll vom IWF runtergekommen ist. Etwas anderes braucht mir keiner erzählen. Und Europa sollte sich lieber Gedanken über die eigene Zukunft machen, anstatt Weißrussland zu bemitleiden oder über Russland zu lästern. Finanzielles Desaster wie in Griechenland, Portugal oder Italien ist umso weniger attraktiv und macht keine gute Werbung für EU & Co.

Jelena Teryochina, Bremen

 

 

Masuren nachhaltiger ausgelöscht

Zu: „Die Masuren sind die Indianer Masurens“ (Nr. 12)

Dass man die Ethnie der Masuren mit den Indianern vergleicht, ist eine Verhöhnung der Masuren. Der Unterschied liegt schon darin, dass die Indianer „überlebten“ und in ihrer Heimat verbleiben konnten, die Masuren jedoch in alle Welt vertrieben wurden, somit einer nachhaltigen Auslöschung preisgegeben sind, und nicht mal ein „Findling“ wird an sie erinnern. Die jetzigen Bewohner Masurens können sich nicht als Masuren bezeichnen, denn diese haben keinen ethnografischen und historischen Bezug zu der Landschaft. Die Ethnie der „Masuren“ bildete sich durch die Vermischung der Ureinwohner, der „Prussen“, mit den Siedlern, und das seit Mitte des 13. Jahrhunderts.

H. Wank, Hafenlohr

 

 

Vernünftige FDP

Zu: „Prinzipientreue“ (Nr. 14)

Jan Heitmann hat mit allen wesentlichen Aussagen Recht, also den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Politiker in den Reihen der Befürworter der Transfergesellschaft für „die Schleckerfrauen“ haben wider besseres Wissen einen abstoßenden Populismus betrieben. Es liegt auf der Hand, dass die Transfergesellschaft für die entlassenen Mitarbeiter fast gar nichts, aber für die Konkursmasse sehr viel getan hätte – zu Lasten der Steuerzahler. Eine Kleinigkeit ist zu relativieren: Es wird zutreffen, dass die von Schlecker gezahlten Löhne nicht üppig („kärglich“) waren. Nach der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ waren sie aber immerhin höher als die aller Mitbewerber.

Es ist zu hoffen, dass die ordnungspolitische Vernunft der FDP doch von mehr als fünf Prozent der Wähler wahrgenommen und honoriert wird.

Dr. jur. Friedrich Gastell, Isernhagen

 

 

Pflichtübungen gegen Grass

Zu: „Es spritzt der Dreck“ (Nr. 15)

Wo gibt es denn sowas! Mit Erstaunen und hochgezogenen Augenbrauen muss festgestellt werden: Es gibt sie noch, die unverdorbenen Wahr(heits)sager inmitten eines Volkes von Schleimern, Literat(t)en und politischen Wortführern, die vor lauter Kotau-übungen in gewisse Richtung Purzelbäume schlagen und dem verblödenden Volk – zum Teil verdeckt – ein X für ein U vormachen. Ich spreche hier von Sarrazin und neuerdings Günter Grass. Was haben die zwei für einen Wagemut; sind es doch zwei Exponenten, denen man ein solches öffentliches Bekenntnis zur Wahrheit am wenigsten zugetraut hätte. So offen Ross und Reiter zu nennen. Das steht doch genau entgegengesetzt zu unserer heute gültigen Meinungsfreiheit. Da muss sich aber Frau Merkel pflichtgemäß und devot hurtig bei den Israelis entschuldigen, dass eines ihrer (schwarzen) Schafe in die falsche Richtung geblökt hat. Dieser Mut zur Wahrheit von Grass muss uns beschämen, der doch so gar nicht zur bestehenden „political correctness“-Pest passt. Zwar war das Bellen der betroffenen Hunde entsprechend laut und weithin vernehmbar. So hat zum Beispiel unser hiesiges Provinzblättchen unter Herrn Garthe, „Die Rheinpfalz“, seine diesbezügliche Pflichtübung der political correctness mit bei ihm ungewohnten Rekord-Eile absolviert, indem Markus Clauer am 5. April einen schäbigen Anti-Grass-Artikel zu Papier brachte, worin wenigstens die Lieferung eines U-Bootes an Israel erwähnt wird, die bisher von „Rheinpfalz“ ganz vergessen worden war.

Fazit: Noch ist Polen nicht verloren, es gibt sie noch – wenn auch immer weniger –, die freie Meinung, wobei ich erfahrungsgemäß die Preußische Allgemeine Zeitung mit einschließen möchte.

Bert Jordan, Landstuhl

 

 

Polnische »Ostgebiete« waren doch gar nicht urpolnisch

Zu: Leserbrief „Westverschiebung Polens hat nichts mit deutscher Kriegsschuld zu tun“ (Nr. 14)

Dem Leserbrief fehlen wesentliche Begründungen für die Westverschiebung Polens. Dass sie zustande kam, das lag natürlich letztendlich im Willen der UdSSR. Man darf jedoch nicht vergessen, dass Polens Ostgrenze bis zum Beginn des deutsch-sowjetischen Angriffs auf Polen 1939 eine von Polen nach dem Ersten Weltkrieg erzwungene Grenze war. Eigentlich hatten die Alliierten damals für Polen die sogenannte Curzon-Linie vorgesehen, welche in etwa der heutigen polnischen Ostgrenze entspricht.

Im Rausch des „Wunders an der Weichsel“, das heißt des Sieges polnischer Truppen gegen die Rote Armee 1920, verleibte sich Polen die heute als „verlorene Ostgebiete“ beklagten Territorien von einer geschwächten UdSSR ein, in welchen wohl auch viele Polen lebten, jedoch auch erhebliche Anteile von Ukrainern und Weißrussen.

Im Friedensvertrag von Riga, am 18. März 1921, wurde die Grenze zwischen der Russischen Föderativen Sowjetrepublik und Polen festgelegt, die dann 150 Kilometer östlich der Curzon-Linie lag.

Die heutige Westgrenze Polens ist daher nicht nur den „verlorenen“ polnischen Ostgebieten zuzuschreiben, sondern dem Drang Polens nach Westen als Erfüllung alter Träume. So konnte man dann auch lange Zeit von den „wiedergewonnenen“ Westgebieten sprechen und hätte am liebsten die Grenze bis vor Berlin verschoben.

Den Segen dazu gab dann noch die polnische katholische Kirche, welche nicht nur die „Wiedergewinnung“ pries, sondern gleichzeitig auch den Sieg über die lutherische Ketzerei der Reformation. Und ein Letztes: Natürlich erhoffte sich Stalin, dass diese Westgrenze Polens dieses zum „Erbfeind“ Deutschlands machen würde. Eine „ewige“ Oder-Neiße-Grenze konnte er sich nicht vorstellen.

Prof. em. Dr. Karl-H. Kuhlmann, Bohmte

 

 

Grass’ Gedicht passt nicht in die große deutsche Freiheit

Zu: „Es spritzt der Dreck“ (Nr. 15)

Das Wort Freiheit hatte in Deutschland noch nie so einen hohen Stellenwert wie jetzt, zu Beginn der Ära Gauck. Aber wie ist es in der Realität mit der Freiheit heute, also jetzt, bestellt? Ich darf mir erlauben in der PAZ Rosa Luxemburg zu zitieren: „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“

Vor kurzem hat ein deutscher Schriftsteller sich die Freiheit genommen und hat ein Gedicht geschrieben. Allerdings passte das Gedicht nicht in die große deutsche Freiheit. Hier wurde in dem Gedicht einer beziehungsweise ein Staat nicht so behandelt, wie es in der deutschen Freiheit vorgesehen war. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Dichter, die seit Jahren unter dem Deckmantel der „Wiedergutmachung“ getätigte Waffenlieferung an diesen Staat anprangert.

Von einem sehr großen Teil einer bestimmten Presse wurde er so „richtig fertig gemacht“, wie es wohl in diesen Kreisen heißt. Ganz wenige nahmen sich die Freiheit, das Gedicht und seine Hintergründe näher zu durchleuchten. Wenn man jedoch das Niveau der oben erwähnten Presse ansieht und das mit deren Lesern vergleicht, wäre es bei vielen vermutlich auch sinnlos gewesen.

Ich möchte mich sehr dagegen verwahren, in die „rechte“ Ecke gestellt zu werden, wie es denn ja üblich in diesem unserem Staate ist. Aber wenn es wirklich ernst gemeint ist mit der Freiheit, dann sollten wir jetzt damit anfangen und Freiheit für alle Tabus fordern.

Manfred Gross, Bad Marienberg

 

 

Nach dem Tod der Erlebnisgeneration wird die Einseitigkeit noch potenziert

Zu: Leserbrief „Nicht entschädigt“ (Nr. 50)

Es erhebt sich die Frage, warum wir Vergangenes nicht ruhen lassen. Sie wird gerade Vertriebenen, die Verlust und opferreiches Verlassen ihrer Heimat beklagen, immer wieder gestellt: Um des Friedens willen, seid doch endlich still! Aber dies darf keine Einbahnstraße sein. Es gab im Verlauf der Menschheitsgeschichte viel verdammenswertes Handeln. Es gehört zu dem Urverhalten des Menschen, bei erkennbaren Unterschieden zur eigenen Position Vorteile wahrzunehmen. Das daraus resultierende Konkurrenzverhalten führt zu Aggression, wenn das erwartete Ergebnis zu lange auf sich warten lässt; folgende Übergriffe müssen dann bereinigt und wiedergutgemacht werden. Allseits akzeptiert, kann Neues beginnen.

Aus der Geschichte ist erkennbar, dass immer wieder Neuanfänge dadurch ermöglicht werden, indem die moralische Qualität der Racheüberwindung durch die kollektive Übereinkunft des Vergessens höher geschätzt wurde als das Aufrechterhalten und die Geltendmachung der Erinnerung, die den Effekt gegnerischen Denkens, so auch Bereitschaft zu künftigem aggressiven Verhalten, in sich birgt. Der Sinn eines gerechten Friedensschlusses ist der Abbau von Gegnerschaft und erreicht damit moralische Qualität. Diesen Zusammenhang erkannten die antiken griechischen Philosophen schon im 5. Jahrhundert. Erste überlieferte Auswirkung war die sogenannte „Attische Amnestie 403 v. Chr., die dem 30-jährigen Bürgerkrieg zwischen Sparta und Athen ein Ende setzte. Das Wort „Amnestie“ bedeutet im Griechischen „Nicht erinnern“ und hat das erklärte Ziel, alle vorgefallenen Gräuel zum Zweck eines Neuanfangs zu vergessen. Die barbarischen Zeiten werden als überwunden erklärt, um als Ziel menschenwürdiges Handeln wahrnehmen zu können.

Auch die neuere abendländische Geschichte zeigt, wie nach Kriegsgräueln der Friedensschluss ein Vergessen postuliert, so 1648 in Münster nach 30 Jahren Krieg der europäischen Zentralmächte. Das Wissen um die Untaten der französischen Revolution und das europäische Chaos der napoleonischen Kriege wurde 1814 von Ludwig XVIII. mit einer liberalen Verfassung und dem Verbot des Erinnerns begegnet, „um die Kette der Zeiten neu zu knüpfen“, obwohl sein eigener Bruder als König von Frankreich der Guillotine zum Opfer gefallen war. Goethe hat in seinem Weltepos den schuldig gewordenen, dem Teufel verfallenen Faust, in der Einleitung des Zweiten Teils im Schlaf des Vergessens als gewandelten neuen Menschen erhöht, der durch ehrliches Streben Erlösung erfährt.

Einen Bruch dieses Denkens bedeutet der Leitspruch am Ende des 1871er Krieges in Frankreich. Der als Erniedrigung empfundene Friedensschluss in Versailles war als Losung in der französischen Lehrerschaft umgesetzt: „Immer daran denken!“ Das Versailles von 1918/19 hatte den entsprechenden Vergeltungscharakter, der wiederum zu 1945 führte. Nun aber hat das barbarische Denken voll Einzug gehalten, das mit dem „Du sollst nicht vergessen“ ein quasi 11. Gebot kreiert hat. Nun wird es heißen: „Wer die Geschichte vergisst, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen!“ Die Geschichte der heutigen modernen Kriege und Vertreibungen spricht dagegen eine gänzlich andere Sprache. Dabei wird die bisher größte Vertreibung von 15 Millionen Deutschen politisch verdrängt und die Schuld dafür allein den Deutschen angelastet. Die Völkerrechtsverstöße der übrigen Beteiligten werden einseitig dem Vergessen überantwortet und ein Friedensvertrag ausgesetzt. Viele Kriege folgen.

Eine solche Behandlung zeigt die Doppelbödigkeit und die politische Zwecklüge, wenn vom „Nicht vergessen“ gesprochen und danach vorgegangen wird. Mit dem Absterben einer Erlebnisgeneration werden diese Einseitigkeiten potenziert, so dass aller Unrat auf zahlungswilliger Seite abgelagert werden kann. So bezeichnen viele Medien die Wehrmacht als Mörderbande, die nach Kriegsende vom Gegner noch als disziplinierteste Truppe unter den Kriegführenden bewertet war. Die systematische Zerstörung der Zivilstädte gilt nun für Deutsche als selbstverschuldetes Opfer, deren Opferzahl unter Ausschaltung der Zeitzeugen minimiert werden kann (siehe Dresden). Was ständig für ein Millionenpublikum wiederholt wird, ist schließlich Glaubensgrundlage und die großherzige, weitschauende Charta der Vertriebenen vom 5. August 1950 kann verspottet werden.

Was bleibt also für die Zeugengeneration, solange sie noch handlungsfähig ist, übrig, als selbst das „Nicht vergessen“ ernst zu nehmen und den Auftrag von Artikel 8 des „Genfer Abkommens zum Schutz von Zivilpersonen vom 12. August 1949“ (das auch Polen und die Tschechoslowakei unterzeichnet haben) zu beachten und zu vertreten: „Die geschützten Personen können in keinem Falle, weder teilweise noch vollständig, auf die Rechte verzichten, die ihnen das vorliegende Abkommen und ... verleihen.“ Diese Rechte finden sich bereits im „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907“ (IV. Haager Abkommen von 1907). Als Ergebnis: All dies darf uns nicht untätig lassen, denn Unrecht, Kriegsgräuel und Vertreibung finden trotz des oder gerade wegen dem „Nicht vergessen“ willige barbarische Nachfolge.

E. E. Korkisch, Freising

 

 

DDR als Vorbild

Zu: „Entlarvender Vorstoß“ (Nr. 16)

Das „Fraktionsverbot“ kennen wir von Lenin. Heutzutage wird es aber nicht mit 9mm oder Eispickel durchgesetzt, sondern mit dem Abdrängen abweichender Meinungen als schriftlicher Appendix des Sitzungsprotokolls des Bundestages. Ein weiterer Vorteil des Fraktionsverbotes ist, dass die Beschlussfassung des Parlaments beschleunigt und – ganz modern – für das Publikum transparenter wird. Politikverdrossenheit gehört damit der Vergangenheit an. Als leuchtendes Beispiel kann die Volkskammer angeführt werden, deren übersichtliche Beschlussfassung ja dazu führte, dass deren Vertreter von 100 Prozent der Wahlberechtigten (abzüglich einer unbedeutenden sowie vorher festgelegten Zahl ungültiger Stimmen) gewählt wurden. Niemand redet bei solchen Quoten von Verdrossenheit.

Gernot Schmidt, Wilnsdorf


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren