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09.06.12 / Lasche Drogenpolitik bleibt / Noch immer keine bundeseinheitliche Regelung zu »Eigenbedarf«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-12 vom 09. Juni 2012

Lasche Drogenpolitik bleibt
Noch immer keine bundeseinheitliche Regelung zu »Eigenbedarf«

Bei der Legalisierung vermeintlich „weicher“ Drogen nimmt Berlin in Deutschland eine zweifelhafte Spitzenstellung ein. Im Rahmen einer Anhörung auf Initiative der beiden CDU-Senatoren Frank Henkel (Innen) und Thomas Heilmann (Justiz) haben Fachleute diese freizügige Praxis nun kritisch aufs Korn genommen.

Hintergrund: 1994 beschloss das Bundesverfassungsgericht, den Besitz von Cannabis zum „Eigenbedarf“ straffrei zu stellen. Bestraft werden solle nur der, der mit mehr als der erlaubten Menge erwischt wird. Gleichzeitig erging die Verpflichtung an die Bundesländer, die Obergrenze für „Eigenbedarf“ bundeseinheitlich zu regeln.

Davon ist die Praxis heute immer noch weit entfernt. In Berlin liegt der Grenzwert bei 15 Gramm. In Bayern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg dürfen Personen nur sechs Gramm von dem Rauschmittel besitzen, während Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ihre Grenzen unlängst von sechs auf zehn erhöht haben. Auch der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz hatte 2007 eine einheitliche Regelung gefordert. Zwei Jahre zuvor hatte der damalige rot-rote Senat beschlossen, den Besitz von maximal zehn Gramm Cannabis straffrei zu lassen und darüber hinaus nebulös festgelegt, dass „in der Regel“ auch bei bis zu 15 Gramm von einer Strafverfolgung abzusehen sei. Die Berliner Polizei ermittelt jährlich etwa 7000 Missbrauchsfälle. Die meisten Verfahren werden indessen wieder eingestellt.

Die meisten geladenen Fachleute empfahlen die Absenkung des Berliner Grenzwertes. Landesdrogenbeauftragte Christine Köhler-Azara riet zur Reduzierung, ohne sich auf einen konkreten Wert festzulegen: „Eine Absenkung wäre ein klares und gutes Signal in der Prävention. Es würde zeigen: Der Konsum von Cannabis ist alles andere als harmlos“

Georg Plüür, Jugendrichter am Amtsgericht Tiergarten, forderte eine Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm, weil fast jeder straffällig gewordene Jugendliche ein Leben mit Cannabiskonsum geführt habe. Harald Chybiak vom Landeskriminalamt sowie Oberstaatsanwalt Ralf Rother forderten beide eine rasche bundeseinheitliche Regelung. Sie kritisierten den Trend zum „Feierabend-Joint“. Entgegen dem Rat der Fachleute befürwortet die SPD die Beibehaltung der bisherigen Regelung, ebenso Linke, Grüne und Piraten. Hans Lody


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