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09.06.12 / Wie Polen die Freie Stadt Danzig drangsalierte / Warschau brach mit Soldaten und Waffen auf der Westerplatte die eindeutigen Auflagen des Völkerbundes

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-12 vom 09. Juni 2012

Wie Polen die Freie Stadt Danzig drangsalierte
Warschau brach mit Soldaten und Waffen auf der Westerplatte die eindeutigen Auflagen des Völkerbundes

Die deutsche Nationalmannschaft hat bei der am Freitag begonnenen Fußballeuropameisterschaft ihr Quartier in Danzig. Dabei handelt es sich um eine über Jahrhunderte überwiegend von Deutschen bewohnte Stadt. Das war so auch zwischen dem Zweiten Thorner Frieden von 1466 und der sogenannten Ersten Teilung Polens von 1772 sowie zwischen dem Tilsiter Frieden von 1807 und dem Wiener Kongress von 1814/15, als die Stadt weder zum Deutschordens- noch zum Hohenzollernstaat gehörte. Bei einer Volkszählung des Jahres 1923 gaben 95 Prozent der Bürger Deutsch und nur vier Prozent Polnisch beziehungsweise Kaschubisch als Muttersprache an.

Nach dem Ersten Weltkrieg konnte sich das wiedererrichtete Polen mit seinen erneuten Bestrebungen, Danzig als Brücke zur Ostsee zu erwerben, denn auch nicht durchsetzen. Es erhielt zwar mit dem Korridorgebiet auf Kosten Deutschlands einen Gebietsstreifen an der Ostsee mit dem deutschen Fischerdorf Gdingen und der von Deutschen bewohnten Halbinsel Hela, musste sich aber in Danzig trotz der Verhandlungsschwäche des besiegten Deutschlands mit Sonderrechten begnügen, die ihm in großzügiger Auslegung von Punkt 13 der 14 Punkte des US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson den Zugang über die Weichsel zur Ostsee erleichtern sollten.

Im Rahmen dieser Regelung gewann auch die Danziger „Westerplatte“ ihre Bedeutung, die sich nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die Republik Polen in den Morgenstunden des 1. September 1939 als trojanisches Pferd entpuppte, das die Polen unter Verletzung des Völkerrechtes auf dem Boden des Danziger Staates unter dem Deckmantel eines gewährten „Umschlagplatzes“ eingeschmuggelt hatten. Schon vorher war von der Westerplatte die Rede im Rahmen der ständigen, aber vergeblichen Anstrengungen Polens, Danzig zu einer Art Militärbasis zu entwickeln.

Im Zusammenhang mit dem von Józef Piłsudski seit 1930 geplanten Präventivkrieg gegen das vom Ersten Weltkrieg geschwächte Deutschland, einschließlich einer Polizeiaktion gegen Danzig, Ostpreußen und das deutsche Oberschlesien, ist der polnische Übergriff auf der Westerplatte im Jahre 1933 ein zusätzliches Beispiel für die nicht nachlassenden Versuche Polens, den neutralen Status des Danziger Staates zu beeinträchtigen. Ohne Beteiligung des Kommissars des Völkerbundes landete am 6. März 1933 ein polnischer Truppentransporter Militär- und Polizeitruppen auf der Westerplatte, während südlich von Danzig, im Korridorgebiet, größere Truppenkonzentrationen festgestellt wurden.

Polen zog seine Truppen von der Westerplatte wieder zurück, nachdem sein rechtswidriges Vorgehen auf britischen Antrag in der Sitzung des Völkerbundsrates am 14. März 1933 behandelt worden war. Polen hatte bereits beim Völkerbundsrat am 14. November 1920, also einen Tag vor Inkrafttreten der Errichtung des Danziger Staates, die Wahrnehmung der Schutzpflicht für die Freie Stadt Danzig, die dem Völkerbund gemäß Artikel 102 des Versailler Vertrages übertragen worden war, durch Zuweisung des militärischen Mandats über Danzig beansprucht.

Der 1920/21 nochmals mit dieser Frage befasste Völkerbund hat Polen diese militärische Schutzpflicht nicht zugestanden. Polen konnte sich mit seiner Forderung nicht durchsetzen, ihm polizeiliche und militärische Aufgaben mit Eingriffsbefugnissen in Krisenlagen – zum Beispiel Verteidigungsbefugnisse – zu übertragen.

Am 1. September 1939 beschoss das 1905 bis 1908 gebaute und später modernisierte deutsche Linienschiff „Schleswig-Holstein“ mit seinen 28-Zentimeter-Geschützen die Westerplatte im Hafen der Freien Stadt Danzig, wo sich bewaffnete polnische Soldaten unter Verletzung des Souveränitätsrechts des Danziger Staates und seiner staatsrechtlichen Grundlagen eingenistet und in heimlicher Nachtarbeit unter Verwendung von Schallschutz militärische Verteidigungsanlagen errichtet hatten. Das deutsche Kriegsschiff war unter dem Deck­mantel eines Staatsbesuches nach Danzig entsandt worden, um gegen erwartete militärische Handlungen der Polen aus dem angrenzenden Korridorgebiet, insbesondere Gdingen und Hela, mit seinen weittragenden Geschützen Schutz zu gewähren.

Die zwei Kilometer lange und bis zu 600 Meter breite Halbinsel war 1685 durch Anschwemmungen und Aufschüttungen aus zwei kleinen Inseln, die westlich und östlich der Weichselmündung vorgelagert waren entstanden. Die Westerplatte gehörte zum Territorium der Freien Stadt Danzig. Ein Teilstück dieses Geländes mit einem später ausgebauten Hafenbecken überließ die Regierung des Danziger Staates nach langjährigen schwierigen Verhandlungen mit der polnischen Regierung und dem Völkerbund am 31. Oktober 1925 der Nutzung durch die Polen im Sinne des zugesagten freien Zuganges in die Ostsee, und zwar zum Zweck des Umschlages von Kriegsmaterial und Handelsgütern von der Ostsee über die Weichsel nach Polen. Ein diplomatischer Versuch der Danziger Regierung nach Fertigstellung des von Polen gebauten Hafens von Gdingen beim Völkerbund, die Zuteilung der Westerplatte für polnische Nutzung wegen Erledigung des politischen Zwecks aufzuheben, führte nicht zum Erfolg. Das Abkommen wurde vertraglich verlängert. Wegen der Explosionsrisiken für die Danziger Bevölkerung wurde eine zahlenmäßig begrenzte Wachmannschaft von bis zu 88 Mann ohne staatliche Befugnisse zugelassen, die außerhalb der Lagerplätze für Kriegsgerät keine Waffen und militärischen Uniformen tragen durfte. Die territoriale Souveränität und die aus ihr folgende Polizeiaufsicht über die Westerplatte blieben beim Danziger Staat.

Die weitergehenden Forderungen Polens wurden mit Rücksicht auf den völkervertraglich garantierten internationalen und neutralen Status der Freien Stadt Danzig vom Völkerbund abgelehnt. Unter Verletzung der Völkerbundsentscheidungen, der vom Völkerbund garantierten Verfassung der Freien Stadt Danzig mit ihrem internationalem Status sowie der zwischen Danzig und Polen geschlossenen Verträge hat Polen die ihm zugebilligte Wachmannschaft insgeheim auf zwischen 210 und 220 Mann mit Bewaffnung aufgestockt und außerdem mit Hilfe der widerrechtlich erbauten bewaffneten Befestigungsanlagen militärischen Widerstand organisiert. Polen hat folglich seine ihm in der Freien Stadt Danzig zugebilligten Sonderrechte zu völkerrechtswidrigen und die Souveränitätsrechte eines fremden Staates verletzenden militärischen Hand­lungen auf der We­sterplatte und überdies an mehreren anderen Orten der Stadt wie dem ihm im Hafen zur Verfügung gestellten Postgebäude missbraucht. PAZ


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