20.04.2024

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30.06.12 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-12 vom 30. Juni 2012

MELDUNGEN

Null Toleranz bei Beschneidung

Köln – Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit rechtfertigten bei einer Beschneidung die „schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“, urteilte dieser Tage das Landgericht Köln. Für Muslime wie Juden war das Urteil des Landgerichts die reinste Provokation. Holm Putzke, Strafrechtler an der Universität Passau, lobte hingegen in der „Financial Times Deutschland“ das Urteil des Gerichtes, da es nun eine juristische Grauzone geklärt habe. „Das Gericht hat sich – anders als viele Politiker – nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden“, so Putzke. Das Urteil, das die Grundrechte der Kinder respektiert, ist Folge einer fehlerhaften Beschneidung, die zu Nachblutungen bei dem Jungen führte, wovon die Staatsanwaltschaft Köln erfuhr. Bel

 

Ungeklärte Rechtslage

Berlin – Eine Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dazu geführt, dass CSU und FDP seit langer Zeit mal wieder offen eine Position teilen. Während der BGH dem Gesetzgeber nahelegte, eine Entscheidung zu treffen, inwieweit Korruption im Gesundheitswesen strafbar sei und welche Strafen greifen sollten, waren die beiden sonst im Kleinkrieg gefangenen Regierungsparteien sich einig, dass dies nicht gesetzlich geregelt werden müsse. Auslöser für das Aufleben des Themas war, dass der BGH mangels Rechtslage urteilte, dass freiberufliche Ärzte Geschenke von Pharmafirmen annehmen dürfen, ohne sich der Bestechlichkeit schuldig zu machen. Die gesetzlichen Krankenkassen, die SPD und „Die Linke“ beklagten daraufhin, dass ein großer Teil der Ärzteschaft außerhalb des Strafrechts stehe. Bel


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