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14.07.12 / Hartz IV für Asylbewerber / Flüchtlingshilfeorganisationen fordern von Karlsruhe Entscheidung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-12 vom 14. Juli 2012

Hartz IV für Asylbewerber
Flüchtlingshilfeorganisationen fordern von Karlsruhe Entscheidung

Obwohl die Kosten für Asylbewerber aufgrund der steigenden Zahl nach Deutschland Flüchtender seit 2010 steigen, fordern Flüchtlingshilfeverbände  wie „Pro Asyl“ mehr Geld für Asylbewerber. In diesem Jahr hat der Krieg in Syrien für einen neuen Flüchtlingsstrom gesorgt. Allein in Hamburg hat sich die Zahl der Asylbewerber aus Syrien in den vergangenen Monaten verdoppelt. Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern betrugen laut Statistischem Bundesamt 2010 mehr als 815 Millionen Euro.

Zur Zeit ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, bei dem es darum geht, die Sozialleistungen für Asylbewerber denen von Hartz-IV-Empfängern gleichzustellen. Flüchtlinge müssen in Deutschland mit 225 Euro pro Monat auskommen, die zumeist in Sachleistungen gezahlt werden, etwa 40 Euro bleiben als Taschengeld. Ein Hartz-IV-Empfänger erhält einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat. Gegen diese Ungleichbehandlung hatten ein Kurde, der 2003 aus dem Irak geflohen war, und ein heute 14-jähriges Mädchen aus Nigeria, das inzwischen Deutsche ist, geklagt. Sie fühlen sich durch das gültige Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert, obgleich die meisten anderen europäischen Länder Flüchtlingen weniger zahlen.

Das Gesetz trat 1993 in Kraft. Damals ging es der Bundesregierung darum, die hohe Zahl der Flüchtlinge, die 1992 mit 440000 Anträgen einen Rekord erreichte, einzudämmen. In den Folgejahren nahm der Flüchtlingsstrom in die Bundesrepublik deutlich ab.

Seitdem wurde das Asylbewerberleistungsgesetz nie geändert. Vor allem der seit damals nie angepasste Leistungssatz gibt Anlass zu Kritik, denn in den vergangenen 19 Jahren stiegen die Kosten um rund 30 Prozent. Es liegt nun an Karlsruhe, darüber zu entscheiden, ob 225 Euro für ein menschenwürdiges Existenzminimum ausreichen. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung des Regelsatzes befürworten wird. Nach Schätzungen der Richter sind in Deutschland rund 130000 Menschen davon betroffen. Das Problem bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist, dass dieses ursprünglich nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens galt, die Regelung aber auf Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgedehnt wurde. Zwei Drittel der 130000 Asylbewerber leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Diese Menschen sollten abgeschoben werden, da ihre Herkunftsstaaten sie aber nicht aufnehmen, bleiben sie auf unbestimmte Zeit. Die Folge: Der Steuerzahler muss für Unterkunft, Kleidung und Essen aufkommen, weil diesen Ausländern die Aufnahme einer Arbeit oft verwehrt bleibt. Laut Gesetz dürfen geduldete Ausländer nur dann beschäftigt werden, wenn die Stelle nicht mit einem Deutschen besetzt werden kann. Besonders prekär stellt sich die Lage in Berlin dar, wo 20000 gemeldete Asylbewerber leben, die eigentlich abgeschoben werden müssten. Im Jahr 2002 hat Berlin über 140 Millionen Euro an geduldete Ausländer gezahlt. Eine Neuregelung des Aufenthaltsrechts könnte dafür sorgen, dass diese geduldeten Asylbewerber durch Arbeit zum Steueraufkommen beitragen können. Hartz-IV-Empfänger haben nämlich in der Regel während ihres bisherigen Arbeitslebens in die Sozialsysteme eingezahlt.                Manuela Rosenthal-Kappi


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