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21.07.12 / Gesetze dürfen nicht beschnitten werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-12 vom 21. Juli 2012

Moment mal!
Gesetze dürfen nicht beschnitten werden
von Klaus Rainer Röhl

Letzte Woche bekam ich nun wirklich einen Schreck, weil der Präsident der in Berlin tagenden Europäischen Rabbiner-Konferenz, der Moskauer Rabbi Pinchas Goldschmidt, erklärte, in Deutschland drohe ein neuer Holocaust. Gerade schien alles gutzugehen zwischen Juden und Deutschen. Die Bundesregierung und die jüdische Claims Conference hatten sich auf eine neue Zahlung von 245 Millionen Euro für jüdische Holocaust-Überlebende auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geeinigt. Und nun schon wieder der Holocaust.

Was war geschehen? Ein deutsches Gericht hatte auf Grund einer Anzeige wegen einer medizinischen Komplikation nach einer Beschneidung entschieden, dass die Beschneidung eines minderjährigen Kindes strafbar ist. Es folgte damit einem bekannten Strafrechtler aus Passau, Professor Holm Putzke, der geschrieben hatte: „Wer eine Zirkumzision (Rundumabtrennung der männlichen Vorhaut) an einem Kind vornimmt, gleichgültig, ob es sich um einen Arzt, einen Mohel oder einen Sünnetci (jüdische oder türkische Laien-Beschneider) handelt, braucht, um die Verletzung des Körpers gerechtfertigt vorzunehmen, eine wirksame Einwilligung der Personensorgeberechtigten, wobei das Wohl des Kindes ausschlaggebendes Kriterium ist. Nicht im Wohl des Kindes liegt eine Zirkumzision, wenn sie medizinisch nicht notwendig ist ... Wer einen Minderjährigen ohne medizinische Indikation zirkumzidiert, wenn etwa allein hygienische, ästhetische oder religiöse Gründe vorliegen, macht sich strafbar nach § 223 StGB.“

Dem war das Kölner Gericht gefolgt und hat damit juristisches Neuland betreten. Nach jüdischem, auf das Alte Testament zurückgehenden Brauch wird die Beschneidung männlicher Säuglinge acht Tage nach ihrer Geburt durchgeführt, während bei den meisten Muslimen die Beschneidung erst im Alter von fünf bis sechs sieben Jahren durchgeführt und mit einem aufwendigen Fest begangen wird. Nicht nur die Rabbinerkonferenz, sondern auch die jüdische Gemeinde, die für etwa 120000 Mitglieder mosaischen Glaubens in Deutschland sprechen kann, und natürlich die türkischen Organisationen, die sich als Vertreter der rund vier Millionen in Deutschland lebenden Muslime mit oder ohne deutschem Pass betrachten, sehen ihre Religionsfreiheit empfindlich bedroht.

Die jüdische Beschneidung nach der Geburt wird oft als unschädlich für das Neugeborene dargestellt, das nach acht Tagen angeblich noch keine ausgeprägte Schmerz­empfindung entwickelt hat und infolgedessen auch keine traumatische Erinnerung an die Operation haben könne. Dies wird von Psychologen und Medizinern mit guten Gründen bestritten. Die im Körpergedächtnis konservierten Schmerzen bei der Beschneidung Neugeborener sind als überschießende Stressantwort – etwa bei Impfungen – noch nach einem Jahr nachweisbar. Noch gravierender aber ist der Eingriff, der bei den muslimischen Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren erfolgt. Matthias Franz, Professor für psychosomatische Medizin an der Universität Düsseldorf, erklärt in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- oder Kindesalter stellt ein Trauma dar und kann zu andauernden körperlichen, sexuellen und psychischen Komplikationen und Leidenszuständen führen. Über diese Problematik wird aus Respekt vor religiösen und kulturellen Tabus und aus Angst vor möglichen Konflikten vorwiegend in Fachkreisen dis-kutiert. So kann es nicht bleiben.“

Es ist, nach der Entscheidung des Kölner Landgerichts, nicht so geblieben. Die Konflikte sind da und wir müssen sie austragen. Sicher nicht durch ein in Eile im Bundestag verabschiedetes Gesetz, in dem nachträglich der Segen zur Genitalverstümmelung gegeben wird – etwas anderes ist es ja nicht – ebenso wie die in weiten Kreisen Afrikas übliche und daher auch von Einwanderern hier massenhaft praktizierte, erst seit 2000 in Deutschland verbotene Klitorisbeschneidung von Mädchen. Diese dient eindeutig zur Triebunterdrückung, mit der in vorgeschichtlicher Zeit das siegreiche Patriarchat die Frau zum Eigentum des Mannes erklärte und die einst sexuelle Selbstbestimmung der Frauen brutal unterdrückte.

Doch warum werden Männer beschnitten? Warum sollen sie es auch in unserem Jahrhundert werden oder es wird wieder ein neuer Holocaust beschworen? Jüdisches Leben sei nur möglich mit dem Ritual der Beschneidung? Möglicherweise könnten radikale Islamisten sagen, muslimisches Leben sei nicht möglich ohne die Scharia! Warum dieses krampfhafte Festhalten an einem offensichtlich aus frühesten vorgeschichtlichen Zeiten stammenden Ritual? Schon altägyptische Quellen berichten von Jüng-lingsbeschneidungen, doch waren es offenbar Sklaven, die beschnitten wurden, eine Kennzeichnung auf Lebenszeit. Eindeutig gehen das Beschneidungsgebot und die Acht-Tage-Frist auf Abraham zurück, der im Begriff ist, das von Gott geforderte Opfer des Erstgeborenen zu vollziehen. Also ein Menschenopfer. Warum es gefordert wird, wird nicht hinterfragt. Das Kind darf durch göttliche Gnade am Leben bleiben, aber sozusagen ersatzweise soll die Vorhaut beschnitten werden. (Genesis 17, 10): „Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt, zwischen mir und euch ... Jedes Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“ Die Verstümmelung und damit auch Kennzeichnung des Nachwuchses soll hier zur bleibenden Festigung der Gruppenidentität dienen und wird mit einer ziemlich finsteren Drohung erzwungen: „Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bann gebrochen hat. (Genesis 17,14). Noch Fragen an den Rabbi?

Dem uralten Recht des Vaters, mit seinem Kind zu machen, was er für das Wohl des Kindes hält, steht das seit den Tagen der Aufklärung schon von John Locke geforderte, in zwei Jahrhunderten erkämpfte und erst in der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 postulierte Recht des Kindes auf Unversehrtheit gegen-über. In Deutschland gibt es seit 2000 das gesetzliche Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Danach sind den Eltern Körperstrafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Strafen verboten. Gilt das nicht für schwerwiegende schmerzhafte Eingriffe wie die Beschneidung? Gelten die deutschen Gesetze nicht für alle Bewohner der Bundesrepublik? Die Angst des muslimischen Jungen vor der Beschneidung wird von allen Erwachsenen verleugnet und ignoriert, ja er soll den Eingriff als Fest erleben, zu dem der kleine Mann, der ja noch nicht einmal in der Pubertät ist, wie ein Prinz gefeiert und mit Geschenken zum großen Mann erklärt wird. Dabei steht im Koran nichts von einer Beschneidung, da Mohammed angeblich schon ohne Vorhaut geboren wurde. Dennoch wird in Deutschland beschnitten, und zwar keineswegs immer von Ärzten, und bei der Kinderfreundlichkeit der „Migranten“ können wir von millionenfachen Verstößen gegen unsere Gesetze ausgehen.

Der Bann ist gebrochen. Die Diskussion ist nicht mehr rückgängig zu machen. Wir haben es bei der Beschneidung mit barbarischen, im Grunde steinzeitlichen, archaischen Überlieferungen und dahinter stehenden Herrschaftsansprüchen zu tun. Aber auch überlieferter Aberglaube bleibt Aberglaube. Und deutsche Gesetze, in Jahrhunderten gegen jeglichen Aberglauben erkämpft, dürfen dem Irrationalismus von Minderheiten weder geop­fert noch – beschnitten werden.


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