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25.08.12 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-12 vom 25. August 2012

MELDUNGEN

Häme gegen Berliner Kreis

Berlin – Nach Gerüchten, dass der Termin für die Verkündung des Manifestes des CDU-internen konservativen Berliner Kreises nicht gehalten werden könne, und Dementi des Mitgliedes Erika Steinbach folgte nun Anfang vergangener Woche tatsächlich die Absage. Die Reaktion der meisten Medien auf die Verschiebung ist durchaus als hämisch zu bezeichnen. Schon lange war darüber gemunkelt worden, der Berliner Kreis würde nur durch die Unzufriedenheit über die Führung der Partei zusammengehalten. Hingegen sei man sich völlig uneins darüber, was Konservatismus eigentlich bedeute. Offiziell wurde die Verschiebung damit begründet, dass die Ferienzeit eine Endabstimmung über die Inhalte des Manifestes verhindere. Bel

 

Visa für Prostituierte

Kiew – Mithilfe des polnischen Generalkonsulats im westukrainischen Luzk wurden ukrainische Prostituierte in deutschen Bordellen ausgebeutet. Den Ermittlungen der ukrainischen Polizei nach haben ein Deutscher und eine Ukrainerin Frauen in der Ukraine angeworben. Diesen wurden dann im polnischen Generalkonsulat Schengen-Visa ausgestellt, die ihnen eine Einreise nach Deutschland ermöglichten. Polen hat daraufhin fünf Mitarbeiter aus dem Konsulat abberufen. Nicht zum ersten Mal wurde ein Visum aus kriminellen Motiven heraus vergeben. Schon im Jahr 2000 wurde in der deutschen Auslandsvertretung in Kiew krimineller Missbrauch bei der Visa-Vergabe nachgewiesen. Das von Joschka Fischer geleitete Außenministerium hatte per Erlass angewiesen, Visa unbürokratischer zu verteilen. Dies führte zu vermehrtem Missbrauch. S.G.

 

Sparkasse gegen »Pro« verloren

Am 10. August hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Mittelbrandenburgische Sparkasse im einstweiligen Verfahren dazu verurteilt, für den Landesverband Berlin der Partei „Pro Deutschland“ ein Girokonto einzurichten. Die Sparkassen versuchen deutschlandweit, der rechtsgerichteten Partei die Einrichtung von Girokonten zu verweigern, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Durch ein „Spiel auf Zeit“, das sich die Sparkasse finanziell leisten kann, entsteht der in keinem Parlament vertretenen Partei ein enormer wirtschaftlicher und organisatorischer Schaden. Die verantwortlichen Entscheidungsträger der Sparkasse müssen zudem nicht persönlich für die Kosten der verlorenen Rechtsstreite aufkommen, die Kosten werden auf die Kunden abgewälzt. In München schwebt ein ähnliches Verfahren. Das dortige Verwaltungsgericht konnte sich bislang nicht dazu entschließen, eine Einstweilige Anordnung zu erlassen. H.L.


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