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01.09.12 / Hamburg: Geteiltes Echo / Staatsvertrag mit Moslemgruppen – Einige Länder wollen mitziehen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-12 vom 01. September 2012

Hamburg: Geteiltes Echo
Staatsvertrag mit Moslemgruppen – Einige Länder wollen mitziehen

Die Hamburger Staatsverträge mit muslimischen und auch alevitischen Gruppen haben in den anderen Bundesländern ein unterschiedliches Echo ausgelöst. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) zeigt sich angetan vom Hamburger Vorstoß und will „prüfen, ob wir ihn nicht auch gehen können“. Ähnliche Signale kamen aus dem grün-rot regierten Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (SPD/Grüne).

Ablehnend äußerten sich Hessen und Bayern. Niedersachen erklärte, man habe viel von dem, was Hamburg nun in einem Staatsvertrag festschreibe, bereits in Angriff genommen oder geklärt. Ähnliches ließ die nord-rhein-westfälische Landesregierung verlauten. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sehen keinen Bedarf, da die muslimischen Gemeinden bei ihnen viel zu klein seien.

Damit scheint der Wunsch von Hamburgs SPD-Bürgermeister Olaf Scholz, mit dem Staatsvertrag eine Vorreiterrolle zu spielen, zumindest teilweise in Erfüllung zu gehen. Der Hamburger Vertrag räumt den islamischen Gruppen eine Reihe von neuen Privilegien ein, die am Ende sogar dazu führen könnten, dass christliche Schüler Religionsunterricht auch von muslimischen Lehrern erhalten können. Die bundesweite Debatte konzentrierte sich indes vor allem darauf, dass mohammedanische Schüler künftig an drei islamischen Feiertagen jährlich freinehmen können. Daneben wird den islamischen Gruppen auch eine Mitsprache bei der Besetzung von Lehrstühlen für Islam an Hochschulen eingeräumt, auch an den Lehrinhalten sollen sie mitwirken.

Zudem will sich Hamburg laut Vertrag „dafür einsetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die privaten Rundfunkveranstalter den islamischen Religionsgemeinschaften angemessene Sendezeit zum Zwecke der Verkündigung und Seelsorge sowie für sonstige religiöse Sendungen gewähren“. Auch verpflichtet sich der Hamburger Senat, „darauf bedacht zu sein, dass in allen Rundfunkprogrammen die sittlichen und religiösen Überzeugunggen ... der muslimischen Bevölkerung geachtet werden“. Zu guter Letzt will sich Hamburg dafür einsetzen, dass die islamischen Gruppen „angemessen“ in den Rundfunkräten, also den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender, vertreten seien.

Um dem Eindruck von allzu großem einseitigen Entgegenkommen zu zerstreuen, haben sich auch die Islamverbände einige Verpflichtungen auferlegt. Kritiker merken jedoch an, dass es sich hierbei lediglich um Selbstverständlichkeiten handele (Unantastbarkeit der Menschenwürde, Bekenntnis zur Religionsfreiheit und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau), die für jeden Bewohner Deutschlands qua Grundgesetz ohnehin verbindlich seien.

Zudem wird moniert, dass dem Hamburger Vertrag und vermutlich folgenden Abkommen kaum etwas Vergleichbares in muslimisch dominierten Ländern gegenübersteht. Während die Rechte muslimischer Verbände in vorwiegend christlichen Ländern Zug um Zug ausgebaut würden, verschärfe sich in vorwiegend islamischen Ländern vielmehr die Verfolgung von nichtmuslimischen Minderheiten, vor allem von Christen. Hans Heckel


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