26.04.2024

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15.09.12 / In dubio pro reo

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-12 vom 15. September 2012

Jan Heitmann:
In dubio pro reo

Wer bei der Internetsuchmaschine Google den Suchbegriff „Bettina Wulff“ eingibt, bekommt ergänzende Begriffe angeboten, die, sollten sie zu Recht mit der ehemaligen First Lady in Verbindung gebracht werden können, nicht eben positive Rückschlüsse auf deren vorehelichen Lebenswandel zuließen. Bei der sogenannten Autovervollständigung kombiniert Google die von den Nutzern am häufigsten zusammen mit dem Suchbegriff eingegebenen Wörter mit diesem. Bettina Wulff wehrt sich juristisch gegen diese quasi in einem automatisierten Verfahren betriebene „Verleumdung“. Dazu hat sie eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, nichts mit dem Rotlichtmilieu zu tun gehabt zu haben. Wer eine unwahre Eidesstattliche Versicherung abgibt, macht sich strafbar. Es ist kaum anzunehmen, dass Bettina Wulff sich dieser Gefahr ausgesetzt und gelogen hat. Wir sollten ihr also glauben, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Nun kommt heraus, dass die Gerüchte über ihr Vorleben aus der niedersächsischen CDU heraus gestreut wurden. Das Ziel der Verleumdungskampagne war ihr Mann. Er sollte durch den Rufmord an seiner Gattin beschädigt werden. So ist die Ehre einer Frau als Kollateralschaden im politischen Schmutzgeschäft auf der Strecke geblieben. Feind, Todfeind, Parteifreund – diese Steigerung bewahrheitet sich aufs Neue. Unwillkürlich fühlt man sich an die Blomberg-Affäre 1938 erinnert. Damals nutzten seine Widersacher in der NS-Führung den früheren liederlichen Lebenswandel seiner Ehefrau dazu, den Kriegsminister aus dem Amt zu entfernen. Schlimm, dass solche Methoden in politischen Kreisen noch immer als opportun zu gelten scheinen.


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