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15.09.12 / Jean-Jacques Rousseau und die Freiheit »Marianne« / Der Autor des »Gesellschaftsvertrages« gilt als Vordenker der Revolution, aus der vor 220 Jahren die Französische Republik hervorging

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-12 vom 15. September 2012

Jean-Jacques Rousseau und die Freiheit »Marianne«
Der Autor des »Gesellschaftsvertrages« gilt als Vordenker der Revolution, aus der vor 220 Jahren die Französische Republik hervorging

Die Erste der gemeinhin durch die Nationalfigur Marianne personifizierten Französischen Republiken wurde während der Französischen Revolution am 21. September 1792 ausgerufen. 30 Jahre zuvor entwickelte Jean-Jacques Rousseau in seinem Hauptwerk „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des politischen Rechtes“ die Vorstellung von der „Volonté générale“, dem Gemeinwillen, auf dem die Volkssouveränität basiert. Vor diesem Hintergrund gilt Jean-Jacques Rousseau, am 28. Juni 1712 im calvinistischen Genf als Sohn eines Uhrmachers geboren, als Vordenker der Französischen Revolution und damit auch der aus ihr hervorgegangenen Republik.

Die Französische Revolution wurde eingeleitet durch die Zerrüttung der Staatsfinanzen, durch die Kriege Ludwigs XIV., die Verschwendungssucht der Vormundschaftsregierung des Herzogs Phi­lipp von Orléans und die Mätressenwirtschaft am Hofe Ludwigs XV. Frankreichs Teilnahme an den Österreichischen Erbfolgekriegen und am Siebenjährigen Krieg leerte die Staatskassen fast vollständig. Ernsthafte Reformversuche ab 1770 wurden von Ludwig XVI. aufgehoben.

In dieser Zeit der politischen wie gesellschaftlichen Unruhen erstarkte das aufsteigende Bürgertum wirtschaftlich wie sozial und kritisierte immer stärker die Missstände und damit die absolute Herrschaft des Königs. Auch Jean-Jaques Rousseau begann zu schreiben und wurde diskutiert.

Die konstitutionelle Phase der Französischen Revolution begann, als 600 Abgeordnete des Dritten Standes der zum 5. Mai 1789 nach Versailles berufenen Generalstände sich weigerten, nach Ständen und nicht nach Köpfen abzustimmen. Sie erklärten sich am 17. Juni mit 491 zu 90 Stimmen zur Nationalversammlung, der alleinigen legitimierten Vertretung von ganz Frankreich, und am 20. Juni beim Eid im Ballhaus zur Verfassungsgebenden Versammlung. Die Verfassung von 1791 machte Frankreich zur konstitutionellen Monarchie. Rousseaus Forderung nach der Herrschaft des Volkes wurde mit diesen Schritten in Teilen umgesetzt.

In seiner 1750 veröffentlichten Schrift „Discours sur les sciences et les arts“ (Abhandlung über die Wissenschaften und Künste) entwickelt Jean-Jacques Rousseau erste Überlegungen zu einem gerechten Staat. Darin verneint er die Frage, ob die Wiederherstellung der Wissenschaften und Künste dazu beigetragen habe, die Sitten zu läutern, indem der Philosoph die Verderblichkeit der Sitten verurteilt und die bestehende Zivilisation für die menschlichen Laster und die eigene Verirrung des Menschen verantwortlich macht.

Rousseau sieht den Naturzustand als Ideal an, ohne dabei seine Philosophie auf Grundlagen aufzubauen. Darin ist der Mensch gut – nicht moralisch bewertet – und von seinem Gewissen, seinen Instinkten geleitet. Er liebt sich selbst, ohne andere zu bedrängen, und empfindet Mitleid. In diesem Zustand ist der Mensch frei, erst in der Gesellschaft, die auf Konventionen beruht, wird er zu einem gefesselten Sklaven. Dabei gesteht Rousseau selbst, dass es diesen Naturzustand vielleicht niemals gegeben hat.

In der realen Gesellschaft herrscht Konkurrenzdenken, Selbstsucht und die Gier nach Luxus. Jeder versucht, den anderen von seinen eigenen Vorzügen zu überzeugen, wodurch wahre Überzeugungen verborgen bleiben. So wie Ludwig XVI. später ein doppeltes Spiel spielen wird: Er akzeptiert die Nationalversammlung, wirkt aber eigentlich an der Wiederherstellung seiner Alleinherrschaft. Den Verlust von Freiheit und Autonomie begründet Rousseau mit dem Privateigentum, das die Menschen in Klassen teilt – Herrschende und Beherrschte.

Die Thesen, dass im Naturzustand alle Menschen gleich seien und Brüder und dass Eigentum zu Ungleichheit führe, werden später vom Revolutionär Maximilien de Robespierre aufgegriffen. Somit gilt Rousseau als Vordenker der Französischen Revolution.

Da Rousseau bewusst ist, dass es kein Zurück zum Naturzustand geben kann, erwägt er nicht die Revolution, sondern den Weg der Erziehung, um einen gerechten Staat zu etablieren. In seinem pädagogischen Hauptwerk „Émile“ billigt er dem Heranwachsenden zu, sich frei zu entfalten, und zwar fernab der „schädlichen“ Kultur und der „schlechten“ Einflüsse der Gesellschaft wie Gesetz und Religion. Der Gedanke der freien Entfaltung der Fähigkeiten des Kindes sowie des Verstehens und der Erziehung aus der Perspektive des Kindes heraus hat viele spätere Pädagogen – beispielsweise Maria Montessori – stark beeinflusst. Dieser so erzogene Mensch sollte Bürger in Rousseaus Staat werden, der an sein Naturideal am nächsten heranreicht.

In seinem „Gesellschaftsvertrag“ stellt sich der Kritiker gegen die Standes- und Klassengegensätze, staatliche und kirchliche Machtinstitutionen, die dem allgemeinen Glück und Wohlergehen der Menschheit zuwiderhandeln. Damit richtet er sich auch gegen die feudalistische Königs- und Adelsherrschaft seiner Zeit. Allerdings ist für Rousseau die Staatsform der parlamentarischen Demokratie keine Alternative, da er jegliche Volksvertretung ablehnt.

„Eine echte Demokratie hat es nie gegeben und wird es auch niemals geben, denn es verstößt gegen die natürliche Ordnung, dass die Mehrheit regiert und die Minderheit regiert wird.“ Für ihn besteht der Staat aus dem Volk und so müssen alle staatlichen Entschlüsse vom Volk und nicht von einer Vertretung entschieden werden, um das Gemeinwohl als freie, gesellschaftliche Vereinigung zu fördern. Voraussetzung dazu ist natürlich, dass die Menschen, wie in Rousseaus „Émile“ beschrieben, Bürger eines Staates sein wollen und sich am Ideal des Naturzustandes orientieren. Dabei gehen sie einen Gesellschaftsvertrag zum Zweck eines rechtmäßig geordneten gesellschaftlichen Zusammenlebens ein, dem sich alle freiwillig unterordnen. Der Gemeinwille ist dabei die Grundlage für das Wohl des ganzen Volkes. Mit diesen Überlegungen prägt er den Begriff der Volkssouveränität.

Rousseaus Differenzierung zwischen der (positiven) „Volonté générale“ (allgemeiner Wille) und der (negativen) „Volonté de tous“ (Summe der Einzelinteressen) lässt allerdings einen gefährlichen Interpretationsspielraum. Sie bietet nämlich dem Diktator die Möglichkeit, gegen die Mehrheit zu regieren mit der Begründung, er müsse den allgemeinen Willen gegen die Summe der Einzelinteressen durchsetzen. So legitimierte Robespierre seine Terrorherrschaft in der Ersten Republik mit Rous­seau. Christian Rinser-Schrut


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