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22.09.12 / Nur ein Placebo gegen die Entdemokratisierung / Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM hat die Gefahren der Euro-Rettung nicht gebannt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-12 vom 22. September 2012

Nur ein Placebo gegen die Entdemokratisierung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM hat die Gefahren der Euro-Rettung nicht gebannt

Peter Gauweiler wertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teilerfolg. In der Wirklichkeit dürfte der Erfolg des CSU-Politikers jedoch nicht weit tragen.

Positiv ist: Die Haftungsobergrenze Deutschlands zum dauerhaften „Rettungsschirm“ darf nun nicht ohne Zustimmung des Bundestages über die angesetzten 190 Milliarden Euro angehoben werden. Bislang sollte der ESM-„Gouverneursrat“ eine Erhöhung einfach verordnen können, womit das wichtigste Recht des Parlaments, das Haushaltsrecht, ausgehebelt worden wäre. Zudem muss der Bundestag umfassend informiert werden. Dem Plan von Bundesregierung und Rot-Grün, das ESM-Führungsgremium wie einen Diktator im Geheimen über das Geld der Deutschen verfügen zu lassen, ist so zumindest eine gewisse Grenze gesetzt worden.

Mehr Öffentlichkeit, mehr Bundestagsbeteiligung, das aber ist es auch schon. Doch was ist dies in der Praxis wert? Bislang hat der Bundestag alle Beschlüsse zum Euro – seit seiner Einführung – mit nahezu Volkskammer-gleicher Einigkeit durchgewinkt. Im Zweifel werden Beschlüsse in aller Hast mit der Warnung vor „unkalkulierbaren Risiken auf den Märkten“ erzwungen, Abweichler wurden, wie zuletzt der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler, bereits offen in die rechtsradikale Ecke gestellt. Der wachsende Verdruss im Volk (siehe Beitrag oben) beeindruckt die Parteien nicht im Mindesten, solange die Wahlergebnisse stimmen. Und an den Wahlurnen ist noch keine Gefahr für die Euro-Einheitsfront auszumachen.

Hinzu kommt: Im Kern wurde dem Karlsruher Urteil bereits durch die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), unbegrenzt Staatsschulden klammer Euro-Länder in ihre Bücher zu nehmen, bereits im Vorfeld weitgehend die Schlagkraft genommen.

Die EZB hält zwar vor, nur dann Staatsschuldtitel zu kaufen, also den Ländern frisch „gedrucktes“ Geld zukommen zu lassen, wenn diese sich zuvor unter den ESM begeben und damit „Auflagen“ erfüllt hätten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese „Auflagen“ in der Praxis oft unterlaufen werden.

Wichtiger aber ist: Im Zusammenspiel mit der EZB ist es kaum noch notwendig, die wesentlichen Hilfssummen aus dem ESM zu nehmen, womit die Gefahr, dass die Gesamtsumme nicht reicht und Deutschlands Anteil erhöht werden müsste, gering ist. Denn künftig dürften vielmehr eher geringe ESM-Kredite nur als Einfallstor für unbegrenzte Eingriffe der EZB missbraucht werden: Der ESM böte also lediglich den juristischen Rahmen, in dem dann Inflationsgeld ohne Limit produziert werden könnte.

Für die Finanzminister, auch für Wolfgang Schäuble, käme das sehr gelegen: Mit Inflation werden die Staatsschulden entwertet, und zwar auf Kosten der Sparer, der Lebens- und privat Rentenversicherten. Ihre Ersparnisse könnte nur Geldwertstabilität schützen, für die allein noch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann einsteht, weshalb Schäuble ihn immer offener attackiert. Hans Heckel


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