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17.11.12 / Segeltörn mit Steuergeld / Brandenburg: Rechnungshof deckt ungeheuerliche Verschwendung auf

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-12 vom 17. November 2012

Segeltörn mit Steuergeld
Brandenburg: Rechnungshof deckt ungeheuerliche Verschwendung auf

Um ein Kapitel reicher ist die Geschichte gescheiterter Projekte der Brandenburger Wirtschaftsförderung. Wie aus dem Jahresbericht 2012 des Landesrechnungshofs hervorgeht, kann nun auch der Versuch, den regionalen Wassertourismus mit Zuschüssen für den Kauf von Booten zu fördern, als Fehlschlag gelten. Bootsverleiher hatten von 2007 bis 2010 mehr als 18 Millionen Euro an Fördergeldern erhalten. Statt des Brandenburger Tourismus scheint davon aber eher der Fremdenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern einen Nutzen gehabt zu haben.

Möglich wurde dies durch allzu großzügig gefasste Förderkriterien: Zeitlich unbegrenzt durften die über die landeseigene Investitionsbank (ILB) subventionierten Boote auch außerhalb Brandenburgs im Einsatz sein. Wie die bisherigen Prüfungen ergeben haben, scheint diese Möglichkeit ausgiebig genutzt worden zu sein. In einem besonders spektakulären Fall hat eine mecklenburgische Firma einen Zuschuss von 1,25 Millionen Euro für den Kauf von 21 hochseetauglichen Segelyachten erhalten. Statt der erhofften Arbeitsplätze in Werder/Havel ist auf Brandenburger Boden allerdings nur ein Mini-Büro entstanden – de facto nicht mehr als eine Briefkastenadresse.

Selbst wenn das Wirtschaftsministerium die Förderkriterien etwas sorgfältiger ausgearbeitet hätte, Aufwand und Nutzen standen bei dem inzwischen eingestellten Förderprogramm von vornherein in keinem vertretbaren Verhältnis: Im Schnitt hat jeder Arbeitsplatz rund 127000 Euro gekostet – das Achtfache des in der gewerblichen Wirtschaftsförderung sonst üblichen. Die wenigen Arbeitsplätze die überhaupt entstanden sind, zählen obendrein noch zum Nied-riglohnsektor.

Außer für das Wirtschaftsministerium hatte der Rechnungshof auch noch für das Justizministerium eine Rüge parat: wegen Misswirtschaft in Brandenburgs Gefängnissen. Die Produkte aus der Häftlingsarbeit sind Ladenhüter: 57 Prozent des Warenbestandes seien bislang „nicht ein einziges Mal verkauft“ worden, so der Rechnungshof. Ein drastisches Beispiel für die Verschwendung von Steuergeldern lieferte die JVA Brandenburg/Havel: Für die Gefängnis-Tischlerei schaffte man dort eine Presse für Holzbriketts an, mit der Abfälle gewinnbringend verwertet werden sollten. Die entstandenen Briketts dürfen aber aus Umweltschutzgründen weder verkauft noch verbrannt werden. Sie müssen als Sondermüll kostenpflichtig entsorgt werden. N.H.


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