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17.11.12 / Tradition bleibt erhalten / Brandzeichendebatte noch vor Landtagswahlen entschieden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-12 vom 17. November 2012

Tradition bleibt erhalten
Brandzeichendebatte noch vor Landtagswahlen entschieden

D as Kennzeichnen von Pferden durch Brandzeichen soll weiterhin erlaubt sein. Dies ist das vorläufige Ergebnis der heißen Debatte um die Abschaffung des Brandmarkens. „Ein Verbot ist vom Tisch“, sagte die Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel Happach-Kasan. Seit Jahren herrscht Streit zwischen Züchtern, Tierschützern sowie der Bundes- und einigen Landesregierungen zu diesem Thema.

Vehemente Verfechter des Verbots sind die Grünen und die Tierschützer; die CDU und vor allen Dingen Züchter setzten sich für die Erhaltung der Tradition ein. Besonders aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein kamen Proteste und großer Widerstand, da die Pferdezucht in diesen Bundesländern weit verbreitet ist. Da in Niedersachsen bald Wahlen anstehen, zeigten sich die Politiker dort gegenüber den Wünschen der Züchter sehr aufgeschlossen. Die Koalition hat sich letztendlich gegen die Forderungen der Tierschützer entschieden.

Auch die Züchter der sehr bekannten und begehrten ostpreußischen Trakehner können aufatmen. Ihre Tiere werden seit dem Jahre 1787 mit der siebenzackigen Elchschaufel von Trakehnen gekennzeichnet. Mit der Ablehnung des Verbots wird diese Tradition erhalten bleiben.

Beim Brandmarken wird ein glühendes Eisen aus der Wappenform des Züchters oder des Gestüts auf die Haut des Pferdes gedrückt. Das sich bildende Narbengewebe bleibt als meistens am Schenkel platzierte Identifikationsmarke sichtbar. Der Vorgang soll laut Tierschützern schmerzhaft sein, weshalb sie sich für alternative Methoden wie beispielsweise das Chippen aussprechen, wie man es auch bei Hunden macht. Verfechter der Tradition behaupten aber, dass die gesundheitsschädigenden Folgen beim Chippen nicht geringer seien als beim Brandmarken, es sogar noch schmerzhafter sei. Für die Chipimplantate spreche laut Tierschützern allerdings, dass sie nicht „verjähren“ im Gegensatz zu den Narbengebilden, die im Laufe eines Pferdelebens oft verwachsen. Für Chips hingegen gibt es noch keinen internationalen Lesecode, so dass Identifikationen im Ausland durchaus Schwierigkeiten bereiten können.

Der Schenkelbrand dient auch der Klassifizierung von Zuchttieren und beeinflusst den Wert der Tiere teilweise erheblich. Somit würde durch ein Verbot nicht nur eine bewährte Tradition begraben, sondern auch die Pferdewirtschaft durcheinandergebracht werden. Neben der Erhaltung der Tradition ist ein wichtiges Argument der Brandzeichenbefürworter, dass es in der Tierzucht weitaus schlimmere Aspekte gäbe, die viel eher an Tierquälerei grenzten wie Tierversuche oder betäubungslose Kastrationen. Auf jene Fälle sollte der Schwerpunkt der Tierschützer gelegt werden und nicht auf sekundenlangen Schmerz im Pferdeleben und ein handflächengroßes Abzeichen, das sie in ihrer Lebensqualität nicht einschränke, diese werde eher angehoben durch den mit dem Markenzeichen berühmter Züchtungen steigenden Wert der Pferde.

Die Politiker einigten sich jedoch auf Gesetzesentwürfe zur Schmerzlinderung der Tiere während der Prozedur. Melinda Heitmann


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