25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
01.12.12 / Per Stimmrecht in Brüssel kaltgestellt / Abweichung vom Prinzip »Ein Land – eine Stimme« bringt für Deutschland keine echten Vorteile

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-12 vom 01. Dezember 2012

Per Stimmrecht in Brüssel kaltgestellt
Abweichung vom Prinzip »Ein Land – eine Stimme« bringt für Deutschland keine echten Vorteile

Ähnlich wie schon beim Euro-Rettungsfonds ESM bahnt sich auch bei der EZB-Bankenaufsicht eine Stimmverteilung nach Höhe des eingebrachten Kapitals an. Was auf den ersten Blick wie eine Aufwertung Deutschlands aussieht, entpuppt sich allerdings schnell als Mogelpackung.

Wenig Zeit ist verblieben, fast noch weniger ist geregelt. Dennoch soll bereits zum 1. Januar 2013 unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) eine gemeinsame Bankenaufsicht die Arbeit aufnehmen. Der Zeitdruck – aufgebaut vor allem von Italien, Frankreich und Spanien – kommt nicht von ungefähr: Die Bankenaufsicht ist die vereinbarte Vorbedingung, damit der Euro-Rettungsfonds ESM künftig auch maroden Banken mit Milliardenspritzen unter die Arme greifen kann. Um die Bankenkapitalisierung auf Kosten fremder Steuerzahler so schnell wie möglich Realität werden zu lassen, scheinen inzwischen an Deutschland Zugeständnisse möglich, die noch vor wenigen Jahren in Brüssel als Tabubruch gegolten hätten.

Abweichend von dem einst ehernen EU-Prinzip „Ein Land, eine Stimme“, soll laut dem jüngsten Planungsentwurf im Verwaltungsrat der Bankenaufsicht eine Gewichtung der Stimmen erfolgen, so die „Financial Times“. Kommt die Regelung tatsächlich zustande, dann scheint dies auf den ersten Blick erst einmal ein Entgegenkommen gegenüber Deutschland zu sein: Im EZB-Rat stimmen die 23 Mitglieder – 17 Vertreter der nationalen Zentralbanken plus sechs Vertreter des EZB-Direktoriums – zumindest bei geldpolitischen Entscheidungen bisher alle mit gleichem Stimmgewicht ab.

Deutschland, mit einem Anteil von fast einem Drittel größter Kapitalgeber der EZB, hat dabei das gleiche Stimmgewicht wie Malta, Zypern oder Estland mit ihren Mini-Einlagen. Resultat dieser scheinbaren Gleichbehandlung: Die Bundesbank trägt zwar das höchste Risiko, bei den Entscheidungen zur gemeinsamen Währungspolitik sind die Deutschen aber regelrecht kaltgestellt. Bei wichtigen Beschlüssen wird die Bundesbank von einer breiten Allianz von Problemländern überstimmt, die zwar mit geringen Kapitaleinlagen kaum ein Risiko tragen, aber ein gleiches Stimmgewicht haben.

Ähnlich, wie dies bei der Ban­kenaufsicht anscheinend geplant ist, wird immer wieder auch für den EZB-Rat eine Berücksichtigung der Kapitalanteile und damit des Verlustrisikos bei der Stimmverteilung gefordert. Ein Erfolg in der Frage könnte sich allerdings schnell als Pyrrhussieg herausstellen. „Das bringt Deutschland gar nichts“, lautet etwa die Warnung vom ehemaligen EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark. Der Hintergrund der Skepsis: Mehrheiten gegen die Bundesbank werden sich so leicht wie in der Vergangenheit zusammenbringen lassen. Länder wie Frankreich, Italien und Spanien kommen zusammen wegen ihres EZB-Kapitalanteils schon auf knapp 50 Prozent der Stimmen. Noch fehlende Stimmen werden sich mit Aussicht auf deutsche Blankoschecks per EZB-Beschluss wie bisher leicht organisieren lassen. Da die Zentralbanken der Niederlande und Finnlands, die geldpolitisch eher als Verbündete der Bundesbank gelten, mit der Stimmgewichtung an Bedeutung verlieren würden, stände die Bundesbank als größter Kapitalgeber der EZB mit der Neuregelung so machtlos wie bisher da – zumindest, wenn es nur bei der Stimmgewichtung bleibt.

Noch als ein regelrechtes Tabu gilt eine Lösung, mit der man in Privatunternehmen verhindert, dass große Kapitalgeber bei der Entscheidungsfindung ausgebootet werden: ein Vetorecht, etwa ab einem Kapitalanteil von 25 Prozent. Ein Vorteil des Instruments wäre es, dass es erfahrungsgemäß selten angewendet werden muss. Bereits im Vorfeld von Entscheidungen wird meist nach solchen Lösungen gesucht, bei denen die Gefahr gering ist, dass ein Veto eingelegt wird. Tatsächlich ist aber noch nicht einmal klar, ob dies im nun vorliegenden Entwurf zur Stimmgewichtung bei der Banken­aufsicht überhaupt Realität wird.

Die Mobilmachung zum Beibehalten des EU-üblichen „Ein Land – eine Stimme“-Prinzips ist längst angelaufen, etwa von italienischer Seite. Für den EZB-Rat selbst liegen indessen ganz andere Pläne in der Schublade. Bereits im Jahr 2009 hat man Vorausplanungen für den Fall gemacht, dass weitere Länder der Euro-Zone beitreten sollten. So soll ab dem 19. Mitgliedsland eine Zweiteilung vorgenommen werden. In einer Gruppe der fünf größten Volkswirtschaften sollen sich im monatlichen Wechsel die jeweiligen Notenbanker vier Stimmrechte teilen. Das heißt, monatlich würde jeweils eine Notenbank nicht stimmberechtigt sein. In der zweiten Gruppe würden sich 14 Notenbanker im Wechsel elf Stimmrechte teilen. Das Resultat der Regelung ist leicht vorhersehbar: Umstrittene Endscheidung werden in den Monaten auf der Tagesordnung stehen, in denen die Bundesbank turnusgemäß nicht stimmberechtigt ist. Weiter Absinken würde damit freilich auch die Akzeptanz von Entscheidungen bei der Bevölkerung des größten EU-Mitgliedslandes. Norman Hanert


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren