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15.12.12 / Feigenblatt Bankenaufsicht / EU will marode Banken mit fremdem Steuergeld sanieren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-12 vom 15. Dezember 2012

Feigenblatt Bankenaufsicht
EU will marode Banken mit fremdem Steuergeld sanieren

Je näher der geplante Starttermin für die neue EU-Ban­kenaufsicht rückt, desto mehr wird der eigentliche Zweck der Einrichtung deutlich: Im Zusammenspiel mit dem Rettungsfonds ESM soll die Aufsicht das Feigenblatt abgeben, um marode Banken mit fremden Steuergeldern zu sanieren. Es ist ein aktuelles Strategiepapier des EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy das in seiner unverblümten Art klar macht, worum es bei dem Vorhaben EU-Bankenaufsicht wirklich geht. Erst zum 1. Januar 2014 soll die Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB voll arbeitsfähig sein. Bereits ab März 2013 sollen strauchelnden Banken aber schon direkte Hilfen aus dem Rettungsfonds ESM ausgezahlt werden können, so die Vorstellung des Belgiers. Wird der Vorschlag Realität, ist erneut Angela Merkel die Düpierte. Eine Bankenaufsicht, die zeitlich vor dem Anzapfen des ESM durch marode Banken kommt, war die Bedingung, mit der die Bundeskanzlerin ihre Niederlage auf dem Brüsseler EU-Gipfel im Juni dieses Jahres kaschiert hatte. Vorangegangen war ein dreister Erpressungsversuch durch ihren italienischen Amtskollegen Mario Monti, dem vom spanischen Regierungschef Matiano Rajoy assistiert wurde. Eine der damaligen Forderungen der beiden: Die Rekapitalisierung von Banken durch den ESM, ohne den Umweg über die Nationalstaaten und damit letztendlich ohne eine weitere Erhöhung der Staatsverschuldung – zumindest was die Empfängerländer angeht. De facto also die Rettung der eigenen Banken mit Hilfe fremder Steuergelder, notdürftig kaschiert mit einer gemeinsamen Ban­kenaufsicht.

Was sich mit der Bankenrettung per ESM anbahnt, wurde unterdessen von Werner Sinn vom Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in der „Wirtschaftswoche“ deutlich gemacht. Sinn erkennt einen „grotesken Sinneswandel“ im Zusammenhang mit den Plänen für den ESM. So soll der Rettungsschirm etwa die Möglichkeit erhalten, angeschlagenen Banken kostenlose Kreditausfallversicherungen anzubieten. Bei dieser sogenannten Gewährträgerhaftung müssten die Geldgeber der Banken nicht mehr befürchten, auf ihren Forderungen an die Kreditinstitute sitzen zu bleiben, falls diese in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollten. Dankenswerterweise hat Sinn darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht lange her ist, dass die EU-Kommission gegen eine derartige Gewährträgerhaftung regelrecht Sturm gelaufen ist. Sie stufte das Instrument als illegitime Subvention von Banken ein und schritt zum Verbot. Konkret waren der deutsche Staat beziehungsweise die Bundesländer betroffen. Ihnen wurde untersagt, für ihre Landesbanken Garantien zu über­nehmen. Der Untergang der nord­rhein-westfälischen WestLB war nur eine der Folgen, als sich die EU-Kommission als Hüterin des freien Wettbewerbs aufgespielt hat. Eigenen Staatsbanken habe der deutsche Staat die Garantien entziehen müssen, aber den kaputten Privatbanken Südeuropas solle er sie nun gewähren, fasst Sinn den erstaunlichen Schwenk Brüssels zusammen. Sollte es tatsächlich zu den Garantien für die Kreditinstitute in Südeuropa unter dem Dach des ESM kommen, dann befürchtet der Chef des IfO-Instituts eine verhängnisvolle Entwicklung: Angelockt durch höhere Renditen und ausgestattet mit „dem Schutz der Steuerzahler dieser Länder“, würde das Sparkapital der Nordländer in die Südländer gelenkt.

Selbst ohne den aktuellen Vorstoß van Rompuys, die gemeinsame Bankenaufsicht erst einmal um ein Jahr zu verschieben, wird das Projekt heikel genug bleiben. Bereits im September warnte etwa Bundesbankpräsident Jens Weidmann vor einem In­ter­essenkonflikt, der sich mit einer Ban­­kenaufsicht unter dem Dach der EZB anbahnt: „Die Tatsache, dass in Zukunft Bankenaufsicht und Geldpolitik unter einem Dach vereint sein sollen, führt zu potenziellen Interessenskonflikten – zu Konflikten mit dem Hauptziel Preisstabilität, aber auch mit der Unabhängigkeit der Notenbank.“ Die Sorge ist nicht unbegründet. Die EZB könnte als Bankenaufsicht in die Situation geraten, eine Bank eigentlich abwickeln zu müssen, dadurch aber gleichzeitig in der eigenen EZB-Bilanz Verluste verbuchen zu müssen. N.H.


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