16.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
15.12.12 / Rüge für Königsberger Denkmalschutz / Staatsanwaltschaft deckt Nachlässigkeit der Behörde auf − Zuständigkeit für Kant-Grab soll geregelt werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-12 vom 15. Dezember 2012

Rüge für Königsberger Denkmalschutz
Staatsanwaltschaft deckt Nachlässigkeit der Behörde auf − Zuständigkeit für Kant-Grab soll geregelt werden

Obwohl sich in den vergangenen Jahren im Königsberger Gebiet immer mehr Menschen für den Erhalt des kulturellen Erbes stark gemacht haben, wurden zahlreiche deutsche Denkmäler arg vernachlässigt, ihnen droht der Verfall. Dies zu verhindern, bemühen sich in letzter Zeit nun auch Behörden. Die Staatsanwaltschaft hat aufgedeckt, dass die Eigentumsverhältnisse am Kann-Grab seit über 20 Jahren ungeklärt sind und dass bei der Denkmalschutzbehörde geschlampt wurde.

Das Grab des großen Philosophen Immanuel Kant ist eine der Sehenswürdigkeiten Königsbergs. Für jeden Besucher der Pregelmetropole ist eine Besichtigung obligatorisch.

Wie verwundert wären die Touristen wohl, wenn sie wüssten, dass das Denkmal niemandem gehört. Wie viele andere Denkmäler und Monumente im Königsberger Gebiet auch, die aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse eine komplizierte Gegenwart und eine ungewisse Zukunft haben.

Nun reiht sich auch das Grab Kants in die Reihe der vernachlässigten Denkmäler ein. Dabei gilt das Grab als Objekt des kulturellen Erbes, aber das Eigentumsrecht wurde nie geklärt. Die Staatsanwaltschaft des Gebiets hat nun die Arbeit der regionalen Denkmalschutzbehörde untersucht und dabei eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Dazu gehört auch die Untätigkeit in Bezug auf das Kant-Grab. Bei der Überprüfung der Staatsanwaltschaft stellte sich auch heraus, dass das Eigentumsverhältnis am Grab seit über 20 Jahren ungeklärt ist. Zur Zeit ist es gar nicht im Besitz der Oblast, obwohl es auf der Liste der Objekte des kulturellen Erbes mit föderaler Bedeutung steht.

Dabei verfügte die russische Regierung in Mos­kau bereits im Dezember 1991, dass die Gebietsregierung sich um die Klärung des Eigentumsrechts kümmern soll. Seine Untätigkeit begründete das zuständige Grundbuchamt der Regionalregierung damit, dass das Grab kein eigenständiges Gebäude sei. Weil das Philosophengrab an den Dom angebaut ist, könne es nicht als eigenständiges Objekt des kulturellen Erbes betrachtet werden. Und die Gebietsregierung habe damals entschieden, nur das Grab, nicht aber den Dom der Stadt zu übergeben. Damit sei eine Überschneidung der Zuständigkeiten schon programmiert gewesen, verteidigten sich die Beamten der Gebietsregierung.

Die Staatsanwaltschaft hat darüber hinaus festgestellt, dass die Denkmalschutzbehörde die Überprüfung von Unternehmen, die mit der Bewirtschaftung von Architekturdenkmälern beauftragt sind, vernachlässigt hat. Zu den formalen Fehlern gehört zum Beispiel, dass die Überprüfung Firmen überlassen werde, die gar nicht gemeldet sind.

Neben dem stellvertretenden Leiter der Denkmalschutzbehörde wurden zwei weitere staatliche Inspektoren mit Disziplinarmaßnahmen wegen der Missachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen. Das Wichtigste ist jedoch, dass nun das Grundbuchamt des Königsberger Gebiets beantragt hat, eine Inventarisierung aller Denkmäler vorzunehmen und das Kant-Grab ins Kataster aufzunehmen. Bleibt nur zu hoffen, dass das Grab des großen Philosophen Immanuel Kant bald einen sorgsamen Eigentümer erhält. Jurij Tschenyschew


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren