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05.01.13 / Beamte als Freiwild / Laut Berliner Amtsanwältin dürfen Staatsdiener beleidigt werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-13 vom 05. Januar 2013

Beamte als Freiwild
Laut Berliner Amtsanwältin dürfen Staatsdiener beleidigt werden

Polizisten werden angespuckt, angegriffen, angepöbelt. Seit Langem schon klagen die Beamten darüber, dass die Hemmschwelle an körperlichen und verbalen Angriffen gegenüber Ordnungshütern und Staatsbediensteten stetig abnimmt. Für zusätzliche Aufregung sorgt nun in Berlin eine Begründung, mit der eine Amtsanwältin ein Verfahren wegen Beleidigung einer Ordnungsmitarbeiterin eingestellt hatte. Darin heißt es, dass „selbst Bezeichnungen als Rassisten und Nazis sowie die Aberkennung jeglicher Fähigkeit zur Dienstausübung nicht strafbar“ sind.

Nun befürchten viele, dass Nazi-Beschimpfungen gegenüber Beamten ungestraft bleiben, weil ein Verfahren wegen Beleidigung gar nicht erst angestrengt werden kann. Dabei ging es im vorliegenden Fall gar nicht um einen Nazi-Vergleich. Weil die Ordnungsmitarbeiterin einen Falschparker ermahnte, warf er ihr einen 20-Euro-Schein ins Auto und empfahl ihr, damit zum Frisör zu gehen.

Dass es laut der Amtsanwältin angeblich Bürgern gestattet sei, Beamte „zu beschimpfen und herabzuwürdigen“, empfindet Polizeigewerkschaftschef Bodo Pfalzgraf als Affront: „Damit werden Polizisten und Ordnungsmitarbeiter zu Freiwild erklärt.“ Er sieht die Beamten nun selbst als Opfer lascher Justizauffassung und beklagt den zunehmend mangelnden Respekt vor den Staatsdienern. So steigt jährlich die Zahl der Körperverletzungen. Bundesweit sind mehr als 90 Prozent der Beamten angegriffen worden. Allein in Berlin wurden 2011 rund 800 Beamte verletzt.

Trotzdem sollte man mit Nazi-Beschimpfungen aufpassen. Denn Gerichte haben dafür schon bis zu 1000 Euro Strafe ausgesprochen. Die Berliner Amts-Begründung kann aber dazu führen, dass Beleidigungen zukünftig seltener angezeigt werden. Harald Tews


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