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05.01.13 / Verletzung des Völkerrechts / US-Drohnenangriffe verstoßen gegen internationale Regeln

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-13 vom 05. Januar 2013

Verletzung des Völkerrechts
US-Drohnenangriffe verstoßen gegen internationale Regeln

Nicht einmal vier Jahre ist es her, dass US-Präsident Barack Obama in Oslo der Friedensnobelpreis überreicht wurde. Obama habe ein „völlig neues internationales Klima“ geschaffen, so das Nobelpreiskomitee im Oktober 2009. Die damals präsentierte Begründung hat inzwischen einen sehr doppeldeutigen Beigeschmack bekommen. Statt neuartiger diplomatischer Bemühungen ist eine neue Art von Kriegsführung das eigentliche Markenzeichen Obamas geworden: der Drohnenkrieg.

Zwar rüsten die Vereinigten Staaten bereits seit dem Jahr 2004 ferngelenkte Flugdrohnen mit Luft-Boden-Raketen aus und bringen diese Waffe weltweit zum Einsatz, wirklich massenweise eingesetzt werden die Drohnen allerdings erst unter dem jetzigen Präsidenten Obama. Allein während seiner ersten Amtszeit sind auf Pakistan 258 Angriffe geflogen worden. Ohne dass sich Pakistan und die USA im Krieg befinden, sind dabei rund 3000 Personen getötet worden, 176 Kinder eingerechnet.

Mittlerweile häufen sich die Indizien, dass Teil der neuen Kriegsführung per Drohnen regelmäßig Aktionen sind, die nach klassischem Kriegsvölkerrecht als Verbrechen gelten. Im Zentrum der Kritik: die sogenannte Doppelschlagtaktik. In kurzem zeitlichem Abstand werden Ziele dabei mehrfach angegriffen. Die Folge: Unter den Opfern befinden sich regelmäßig Rettungskräfte, die zur Stelle geeilt sind, um nach Drohnenangriffen Hilfe zu leisten. Im klassischen Kriegsgeschehen würde die Taktik der USA etwa dem Angriff auf Rot-Kreuz-Sanitäter auf einem Schlachtfeld gleichkommen und als Kriegsverbrechen gelten.

Inzwischen mehren sich Berichte über eine weitere Variante der Doppelschlagtaktik: Angriffe auf Trauerfeiern, bei denen Opfer vorangegangener Drohnenangriffe bestattet werden. Beim Zweitschlag auf die Beerdigung werden die Angehörigen zum Ziel der Drohnen. Kaum verwunderlich, dass US-Sicherheitsbehörden wie das FBI die Doppelschlagtaktik noch im Jahr 2007 als typische Vorgehensweise von Terror-Organisationen bezeichnet haben.

Es ist nicht der einzige Punkt, der zeigt, wie moralisch fragwürdig die USA im Drohnenkrieg agieren. Teil der neuen Kriegsführung Obamas ist der Anspruch, ohne Gerichtsurteil weltweit jede Person liquidieren zu dürfen, die als Terrorist eingestuft wurde. Nach dem, was inzwischen an Details bekannt wurde, ist es der Friedensnobelpreisträger des Jahres 2009 persönlich, der darüber entscheidet, wer auf der „Kill List“ landet und dann von der CIA per Drohnenangriff getötet werden soll. Sogenannte Kollateralschäden scheinen dabei mittlerweile fest einkalkuliert zu sein. Neben den Personen, die auf Obamas „Todesliste“ namentlich auftauchen, sind mittlerweile auch sogenannte „Signature Strikes“ zulässig: Angriffe auf Unbekannte, die durch ihr Verhalten als Terrorverdächtige eingestuft werden.

Inzwischen wächst auch international die Kritik an Obamas Drohnenkrieg. Sonderermittler der Vereinten Nationen haben für 2013 eine Untersuchung der Thematik angekündigt. Wahrscheinlich mit ein Grund, warum inzwischen angekündigt wurde, US-Präsident Obama wolle nach dem 20. Januar – dem Tag seines zweiten Amtseids – strengere Regeln und präzisere Prozeduren für die weltweiten Drohnenangriffe der CIA festlegen. N.H.


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